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Insel Flusskanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 BS 289/05 vom 05.12.2005

Rechtsgebiete:VwGO, WHG, UVPG, BNatSchG, SächsUVPG, SächsNatSchG
Schlagworte:Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung, Sedimentberäumung, Insel Flusskanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten, Ausbaumaßnahme, Renaturierung, Biotop
Stichwort:Insel Flusskanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten
Leitsatz:1. Auf die Verletzung eines Mitwirkungsrechtes in einem Planfeststellungsverfahren nach § 60 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG kann ein anerkannter Naturschutzverein einen Anordnungsanspruch auf Untersagung einer Maßnahme des Gewässerausbaus, für den ein Planfeststellungsverfahren nicht durchgeführt wurde, jedenfalls dann nicht stützen, wenn durch ein Plangenehmigungsverfahren nach § 31 Abs. 3 WHG möglich gewesen wäre.

2. Ein anerkannter Naturschutzverein hat in einem Plangenehmigungsverfahren i.S.v. § 31 Abs. 2 WHG kein Mitwirkungsrecht.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 BS 289/05




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