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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 01.2707 vom 01.09.2003

Rechtsgebiete:RGebStV, VwGO
Schlagworte:Rundfunkgebührenbefreiung, private Rundfunkveranstalter bzw. -anbieter, betriebliche, insbesondere studio- und überwachungstechnische Zwecke, redaktionelle bzw. journalistische Zwecke als betriebliche Zwecke
Stichwort:insbesondere studio- und überwachungstechnische Zwecke
Leitsatz:Private Rundfunkveranstalter oder -anbieter können die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht gem. § 5 Abs. 7 RGebStV auch für solche Rundfunkempfangsgeräte beanspruchen, die journalistisch-redaktionellen Zwecken wie Programmplanung und Programmgestaltung dienen. Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht besteht nicht für Rundfunkempfangsgeräte, die der Werbung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Archivierung und Dokumentation sowie der Unterhaltung und Information von Mitarbeitern dienen (wie OVG Rheinland-Pfalz vom 19.5.2003 Az. 12 A 10502/03.OVG).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 7 B 01.2707




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