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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 7 U 61/03 vom 03.06.2004

Rechtsgebiete:BGB, LuftVerkG
Schlagworte:Verschulden bei Vertragsschluss, Luftbeförderung, Insassenunfallversicherung
Stichwort:Insassenunfallversicherung
Leitsatz:1. Auch vor Abschluss einer Vereinbarung über einen "Pivatflug" ist der die Beförderung durchführende Vertragspartner verpflichtet, auf das Fehlen einer Insassenunfallversicherung hinzuweisen.

2. Eine vergleichbare Verpflichtung trifft den bloßen Vermittler eines geschäftlichen Kontakts noch nicht.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 7 U 61/03




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