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innerschulisches Aufgabenfeld eines Integrationshelfers nach Sozialhilferecht

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen der Gerichte zum Thema innerschulisches Aufgabenfeld eines Integrationshelfers nach Sozialhilferecht:

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Insgesamt ist 1 Entscheidung zum Begriff - innerschulisches Aufgabenfeld eines Integrationshelfers nach Sozialhilferecht - im Volltext in unserer Datenbank vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 1:


Gericht:BAYERISCHER-VGH
Entscheidung, AZ:Beschluss, 7 CE 06.2196
Verkündungsdatum:02.11.2006
Rechtsgebiete:GG, BayEUG, VSO-F, SGB XII, Eingliederungshilfe-VO
Leitsatz:1. Dass Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen wollen, zu einer aktiven Teilnahme am gemeinsamen Unterricht fähig sein müssen (Art. 41 Abs. 1 BayEUG), stellt keine verbotene Benachteilung Behinderter nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG dar.

2. Aus der vom Sozialhilfeträger zu gewährenden "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" in Gestalt eines Integrationshelfers (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO) lassen sich keine über die speziellen schulrechtlichen Vorschriften hinausgehenden Ansprüche auf eine integrative Beschulung ableiten.
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