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innerschulisches Aufgabenfeld eines Integrationshelfers nach Sozialhilferecht
Nachfolgend finden Sie Entscheidungen der Gerichte zum Thema innerschulisches Aufgabenfeld eines Integrationshelfers nach Sozialhilferecht:Insgesamt ist 1 Entscheidung zum Begriff - innerschulisches Aufgabenfeld eines Integrationshelfers nach Sozialhilferecht - im Volltext in unserer Datenbank vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 1:
| Gericht: | BAYERISCHER-VGH |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 7 CE 06.2196 |
| Verkündungsdatum: | 02.11.2006 |
| Rechtsgebiete: | GG, BayEUG, VSO-F, SGB XII, Eingliederungshilfe-VO |
| Leitsatz: | 1. Dass Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine allgemeine Schule besuchen wollen, zu einer aktiven Teilnahme am gemeinsamen Unterricht fähig sein müssen (Art. 41 Abs. 1 BayEUG), stellt keine verbotene Benachteilung Behinderter nach Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG dar. 2. Aus der vom Sozialhilfeträger zu gewährenden "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" in Gestalt eines Integrationshelfers (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i.V.m. § 12 Nr. 1 Eingliederungshilfe-VO) lassen sich keine über die speziellen schulrechtlichen Vorschriften hinausgehenden Ansprüche auf eine integrative Beschulung ableiten. |
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