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innerer Zusammenhang zwischen früherer Verfolgung und Rückkehrverfolgung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 15.05 vom 18.07.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, AuslG, VwVfG, VwGO
Schlagworte:Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak), Unverzüglichkeit des Widerrufs, Jahresfrist für Widerruf, Prognosemaßstab bei andersartiger Rückkehrverfolgung, innerer Zusammenhang zwischen früherer Verfolgung und Rückkehrverfolgung, private Verfolgung, nichtstaatliche Akteure, nichtstaatliche Gruppenverfolgung, Gruppenverfolgung durch Private, Maßstab für nichtstaatliche Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Berufungsbegründung
Stichwort:innerer Zusammenhang zwischen früherer Verfolgung und Rückkehrverfolgung
Leitsatz:1. Die Grundsätze für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung (hier: von Christen im Irak) durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch das Zuwanderungsgesetz ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist.

2. Droht dem (hier: wegen des subjektiven Nachfluchtgrunds der Asylantragstellung in Deutschland) anerkannten Flüchtling im Falle des Widerrufs bei der Rückkehr in seinen Heimatstaat keine Verfolgungswiederholung, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung (hier: wegen der Religionszugehörigkeit durch Private), ist der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 15.05




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