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innerer Zusammenhang zwischen Anbahnung und Erwerb

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 17.02 vom 26.06.2003

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Volkseigenes Eigenheim, redlicher Erwerb, Erwerb nach dem Stichtag des 18. Oktober 1989, Anbahnung des Erwerbs, Anbahnung gegenüber Kommunaler Wohnungsverwaltung, Wohnungstausch, innerer Zusammenhang zwischen Anbahnung und Erwerb, Kaufvertrag auch über Grundstück, Sanierung durch Kommunale Wohnungsverwaltung, Investitionen des Erwerbers, "Wertausgleich" für Investitionen des Vorbesitzers.
Stichwort:innerer Zusammenhang zwischen Anbahnung und Erwerb
Leitsatz:1. Der für den Rückausnahmetatbestand des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG notwendige innere Zusammenhang zwischen der Anbahnung und dem Abschluss des Erwerbs bleibt gewahrt, wenn der angebahnte Kauf eines volkseigenen Eigenheims infolge des zwischenzeitlich In-Kraft-Tretens des sog. Modrow-Gesetzes auf das Grundstück erstreckt worden ist.

2. Der notwendige Zusammenhang zwischen Anbahnung und Erwerb wird durch eine auf Veranlassung der Erwerber von staatlichen Stellen vorgenommene Instandsetzung des Erwerbsobjekts unterbrochen, die die Geschäftsgrundlage des Erwerbs verändert und den Schwerpunkt des Erwerbsgeschäfts in die Zeit nach dem Stichtag verlagert.

3. Zur Berücksichtigung eines Wertausgleichs des Erwerbers für substanzerhaltende und werterhöhende Investitionen des Vorbesitzers im Rahmen des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. c VermG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 17.02




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