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innerer Zusammenhang

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 5 B 204.07 vom 09.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an das Gericht unterer Instanz, Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens, Verfahrensabschnitt, innerer Zusammenhang, Fortwirken der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, mangelnde Vertretung im Termin infolge rechtswidriger Versagung von Prozesskostenhilfe, Verletzung rechtlichen Gehörs
Stichwort:innerer Zusammenhang
Leitsatz:Die für die gesamte Instanz (hier: Berufungsinstanz) ausgesprochene Bewilligung von Prozesskostenhilfe wirkt bei einer Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsmittelgericht an das Gericht des unteren Rechtszugs fort.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 5 B 204.07



BSG – Urteil, B 2 U 2/07 R vom 18.03.2008

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige Unternehmerversicherung - ehrenamtliche Tätigkeit - Berufsorganisation - Berufsverband - Verbandsvorsitzender - Arbeitsunfall - Dienstreise - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Betriebsdienlichkeit - berufsbezogene Besprechung - dritter Ort
Stichwort:innerer Zusammenhang
Leitsatz:Ein freiwillig versicherter Unternehmer, der als ehrenamtliches Vorstandsmitglied seines Berufsverbandes an einer berufsbezogenen Besprechung mit den Vertretern anderer Berufsverbände teilnimmt, steht dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 2/07 R

BSG – Urteil, B 2 U 24/06 R vom 04.09.2007

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher Zusammenhang - Unterbrechung des versicherten Weges -Handlungstendenz - objektiver Umstand - Überprüfung der Betriebsfähigkeit des Pkw - plötzlich auftretender Mangel - Abgrenzung zur Vorbereitungshandlung
Stichwort:innerer Zusammenhang
Leitsatz:Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug stehen unter Versicherungsschutz, wenn sie der Fortsetzung des Weges dienen sollen und dies durch objektive Umstände (Länge des Weges, Art, Umfang und Dauer der Maßnahmen) bestätigt wird.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 24/06 R

BSG – Urteil, B 2 U 20/05 R vom 10.10.2006

Rechtsgebiete:SGB VII
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsunfall, Dienstreise, mehrtägige Unterbrechung, Beendigung der versicherten Tätigkeit, eigenwirtschaftlicher Grund, Handlungstendenz, Besuch der Ehefrau, Wegeunfall, innerer Zusammenhang, Ort der Tätigkeit, gemischte Tätigkeit, Familienheimfahrt, ständige Familienwohnung, Beförderung eines Arbeitsgerätes, Rettungshandlung, Ausweichmanöver
Stichwort:innerer Zusammenhang
Leitsatz:Ein Arbeitnehmer, der im Anschluss an ein auswärtiges Dienstgeschäft einen privaten Besuch unternimmt, steht auf der späteren Rückfahrt an den Beschäftigungsort nicht mehr unter Versicherungsschutz, wenn aus der Dauer und der Art der privaten Unternehmung auf eine endgültige Lösung des Zusammenhangs mit der versicherten Tätigkeit geschlossen werden muss.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 20/05 R


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