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innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 12.97 vom 19.02.1998

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit
Stichwort:innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit
Leitsatz:Leitsätze:

Der erforderliche innere zeitliche Zusammenhang mit der Vordienstzeit bleibt gewahrt, wenn der Beamte vor und nach seinem unfreiwilligen Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst alles ihm mögliche getan hat, um eine Unterbrechung der Dienstzeit durch eine anschließende Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst zu vermeiden oder wenigstens auf eine objektiv unvermeidliche Dauer zu begrenzen.

Zusätzliche Bemühungen eines Beamten um ein Beschäftigungsverhältnis bei einem privaten Arbeitgeber führen nicht dazu, daß er eine Unterbrechung seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu vertreten hat, wenn eine derartige zusätzliche Suche lediglich für den Fall des nicht auszuschließenden oder nach der Arbeitsmarktlage gar wahrscheinlichen Scheiterns einer vorrangig beabsichtigten und betriebenen Rückkehr in den öffentlichen Dienst erfolgt.

Urteil des 2. Senats vom 19. Februar 1998 - BVerwG 2 C 12.97 -

I. VG Ansbach vom 12.10.1994 - Az.: VG AN 17 K 94.1008 -
II. VGH München vom 06.11.1996 - Az.: VGH 3 B 95.777 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 12.97




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