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Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 33/04 vom 26.02.2004

1. Die Abschnittsbildung ist eine "innerdienstliche Ermessensentscheidung", die keiner Bekannt-machung und keiner besonderen satzungsrechtlichen Grundlage bedarf.

Das gilt nur dann nicht, wenn das Ortsrecht einen besonderen Beschluss verlangt.

2. Ob es sich um eine selbständige Anlage handelt - was eine Abschnittsbildung überflüssig macht - beurteilt sich nicht nach der Straßenbezeichnung.

Maßgeblich ist die natürliche Betrachtungsweise, die auf die durch Straßenführung, Straßenlänge, Straßenausstattung bedingten Gesamteindruck abstellt.

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