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Innenverhältnis zwischen Zedent und Bank

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BFH – Urteil, VII R 17/06 vom 05.06.2007

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Zahlung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Konto bei einer Bank - Bank als Leistungsempfängerin auch bei Kontoinhaberschaft des Zedenten - Innenverhältnis zwischen Zedent und Bank
Stichwort:Innenverhältnis zwischen Zedent und Bank
Leitsatz:Abtretungsanzeige angegebenes Konto bei einer Bank, so ist die Bank selbst dann Leistungsempfängerin i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn Kontoinhaber der Zedent ist.

2. War der Zedent aufgrund der Sicherungsabrede im Innenverhältnis zur Bank weiterhin verfügungsberechtigt, so kann die Finanzbehörde die Bank nur dann nicht auf Erstattung einer rechtsgrundlosen Zahlung in Anspruch nehmen, wenn der Finanzbehörde ausdrücklich mitgeteilt worden ist, dass der Zedent trotz der Abtretungsanzeige Leistungsempfänger sein soll.
Volltext: BFH - Urteil, VII R 17/06




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