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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10092/05.OVG vom 22.03.2005

Rechtsgebiete:FlHG, LGebG, AGFlHG, BSEUntersV, EGVO 999/2001, EGVO 2777/2000, EGVO 1248/2001, EGRL 85/73, EGRL 96/42
Schlagworte:Amtshandlung, Anwendungsvorrang, Aufgabenübertragung, Aufgabenzuweisung, Ausschlussregelung, Außenverhältnis, Bestimmtheit, BSE, BSE-Erreger, BSE-Test, BSE-Untersuchung, Erforderlichkeit, Ermächtigungsgrundlage, Fleisch, Fleischbeschau, Fleischhygiene, Fleischhygienerecht, Fleischuntersuchung, Gebühr, Gebührenerhebung, Gebührenrecht, Gebührentatbestand, Geeignetheit, Gemeinschaftsrecht, Genusstauglichkeit, Gesundheit, Gesundheitsgefahr, Gesundheitsrisiko, Heilung, Innenverhältnis, Klarstellung, Kompetenzzuweisung, Landesuntersuchungsamt, Mitwirkung, Mitwirkungshandlung, Pflichtenkreis, Rechtsgrundlage, Rind, Schlachtrind, Schlachttier, Schlachttieruntersuchung, Schreibfehler, Sperrwirkung, Tierseuche, Überwachungsbehörde, Verbot, Verbraucher, Verbraucherschutz, Verhältnismäßigkeit, Zitiergebot, Zitiermangel, Zuständigkeit, Zuständigkeitsregelung
Stichwort:Innenverhältnis
Leitsatz:Das Landesuntersuchungsamt kann für die von ihm durchgeführten BSE-Untersuchungen von den für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10092/05.OVG



THUERINGER-OVG – Beschluss, 3 ZKO 733/03 vom 11.03.2004

Rechtsgebiete:SGB X, BSHG
Schlagworte:Kostenerstattungsanspruch, Ausschlussfrist, Anmeldefrist, Kostenerstattungsverpflichteter, Zugang, örtlicher Sozialhilfeträger, Delegation, Mandatierung, gesetzlicher Auftrag, Innenverhältnis, Außenverhältnis
Stichwort:Innenverhältnis
Leitsatz:1. Ein Kostenerstattungsanspruch nach § 107 BSHG kann gemäß § 111 SGB X fristgerecht von bzw. bei derjenigen Gemeinde geltend gemacht werden, die im Wege eines gesetzlichen Auftragsverhältnisses nach § 96 Abs. 1 S. 2 BSHG i.V.m. den jeweiligen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen vom örtlichen Träger der Sozialhilfe zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe herangezogen worden ist.

2. Der örtliche Sozialhilfeträger kann im Außenverhältnis zu Kostenerstattungsberechtigten durch abweichende Festlegungen in den jeweiligen Heranziehungsvereinbarungen/-beschlüssen/-satzungen nicht die wirksame Anmeldung zur Kostenerstattung bei der beauftragten Gemeinde ausschließen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 3 ZKO 733/03

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 500/03 vom 05.11.2003

Rechtsgebiete:LSA-GO, LSA-VwVfG, VwGO
Schlagworte:Beauftragter, Beauftragter : Bestellung, Verwaltungsakt, Gemeinde, Organ, Gemeindeorgan, Ratsmitglied, Recht, eigenes, Rechtsverletzung, Rechtswidrigkeit, offenkundige Vertretung, Außenverhältnis, Innenverhältnis, Betroffenheit, Abänderung : Beschluss, gerichtlicher, Willkür
Stichwort:Innenverhältnis
Leitsatz:1. Das Verwaltungsgericht kann seinen Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage auch dann nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO ändern, wenn es inzwischen zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt ist. Diese Befugnis ist nur durch das Willkürverbot begrenzt.

2. Die Kommunalaufsicht wird über die Gemeinde als Ganzes ausgeübt, nicht über einzelne Organe oder deren Mitglieder. Diese können deshalb aus eigenem Recht die Maßnahme der Kommunalaufsicht nicht selbständig anfechten.

3. Erlässt die Kommunalaufsicht gleichwohl den Verwaltungsakt der Bestellung eines Beauftragten für den Gemeinderat nicht nur der Gemeinde gegenüber, sondern auch gegenüber den Ratsmitgliedern, so können diese den offenkundig rechtswidrigen Verwaltungsakt nur insoweit anfechten, als er zu Unrecht auch ihnen gegenüber ergangen ist; eine materielle Überprüfung der Voraussetzungen des § 139 GO LSA findet dabei nicht statt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 500/03

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 UF 159/00 vom 26.01.2001

Rechtsgebiete:VAHRG, BGB
Schlagworte:Vollstreckungsabwehrklage, verlängerte, Versorgungsträger, Zahlungen, Innenverhältnis
Stichwort:Innenverhältnis
Leitsatz:Zahlungen des Versorgungsträgers an die geschiedenen Ehegatten nach § 6 VAHRG sind auch in deren Innenverhältnis bindend und gelten pauschal etwaige Unterhaltsansprüche ab. Zulassung der Revision
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 UF 159/00


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