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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 2309/05 vom 10.07.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:Großflächiger Einzelhandel, Lebensmittelmarkt, Innenputz, Kaserne, Nutzungsaufgabe
Stichwort:Innenputz
Leitsatz:1. Eine seit einem Jahrzehnt tatsächlich beendete militärische Nutzung eines Kasernengrundstücks verliert ihre den bebauungsrechtlichen Rahmen mitbestimmende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und nach der Verkehrsauffassung mit der Wiederaufnahme dieser Nutzung nicht mehr zu rechnen ist.

2. Einzelhandelsbetriebe sind großflächig im Sinne von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m2 überschreiten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, NVwZ 2006, 452).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 2309/05




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