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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 6 W 60/09 vom 28.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Inlandslieferung
Stichwort:Inlandslieferung
Leitsatz:Liefert der im Ausland ansässige Unterlassungsschuldner ein unter das titulierte Verbot fallendes Erzeugnis an einen ebenfalls im Ausland ansässige Abnehmer und bietet dieser das Erzeugnis in Deutschland an, liegt darin eine Zuwiderhandlung gegen den Titel, wenn der Schuldner weiß, dass eine Weiterlieferung nach Deutschland beabsichtigt ist und dem Abnehmer gegenüber zu erkennen gibt, dass ein Angebot in Deutschland zulässig ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 6 W 60/09




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