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JuraForum.deUrteileSchlagwörterIInkrafttreten 

Inkrafttreten

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 MN 34/08 vom 10.07.2008

1. Vor seiner Bekanntmachung kann ein Bebauungsplan grundsätzlich nicht mit der Normenkontrolle angegriffen werden.

2. Ein vorzeitig gestellter Normenkontrollantrag wird nicht wirksam, wenn der Bebauungsplan später in Kraft tritt (wie OVG Bautzen NVwZ 1998, 527).

3. Es ist unzulässig, einen Normenkonmtrollantrag hilfsweise für den Fall zu stellen, dass das Gericht den verfrüht gestellten Antrag auch noch nach Inkrafttreten der angegriffenen Norm für unstatthaft hält.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11318/06.OVG vom 08.02.2007

Ausweisungen von Unionsbürgern, die vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden sind, bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU wirksam.

Bei einem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG sind nur die von dem Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 25.05 vom 13.12.2006

Der Befehl Nr. 64 der sowjetischen Militäradministration vom 17. April 1948 enthielt in Nummer 5 das Verbot nach dessen Inkrafttreten auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 Vermögenswerte zu sequestrieren und bisher nicht sequestrierte Vermögenswerte zu enteignen.

Die Kenntnisnahme vorgelegter Enteignungslisten durch die sowjetische Besatzungsmacht beinhaltet keine nachträgliche Freigabe der enteigneten Vermögenswerte vom Sequestrierungsverbot nach Nummer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 KN 4142/01 vom 29.09.2004

Eine Satzungsänderung der Zahnärztekammer Niedersachsen ist unwirksam, wenn in dem Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer nicht der von der Kammerversammlung beschlossene Text einschließlich des Datums für das Inkrafttreten der Satzungsänderung amtlich bekannt gemacht worden ist.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 12 UE 2568/02 vom 10.03.2003

1. Die Bestimmungen des § 19 AuslG über das eigenständige Aufenthaltsrecht des Ehegatten sind jeweils in der Fassung anzuwenden, die bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft bestand.

2. Die zum 1. November 1997 und zum 1. Juni 2000 in Kraft getretenen Änderungen des § 19 Abs. 1 AuslG entfalten keine Rückwirkung auf bereits vor diesen Zeitpunkten erfolgte Aufhebungen der ehelichen Lebensgemeinschaft.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TZ 2454/00 vom 03.08.2000

Die Neuregelung des eigenständigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten nach § 19 AuslG zum 1. Juni 2000 gilt nicht für Fälle, in denen die eheliche Lebensgemeinschaft vor diesem Zeitpunkt aufgehoben war.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 129.98 vom 27.01.1999

Leitsätze:

1. Ein Bebauungsplan muß vor seiner Bekanntmachung, d.h. vor dem Bekanntmachungsakt, ausgefertigt werden (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 9. Mai 1996 - BVerwG 4 B 60.96 - Buchholz 406.11 § 12 Nr. 21). Bundesrecht schließt nicht aus, daß ein Bebauungsplan an dem Tage, an dem er ausgefertigt worden ist, noch bekanntgemacht wird. Die Übereinstimmung von Ausfertigungs- und Bekanntmachungsdatum könne ein Indiz dafür sein, daß die Reihenfolge nicht gewahrt ist.

2. Verfolgt die Gemeinde mit der Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft (Streuobstwiese) maßgeblich auch landschaftspflegerische und klimatologische Zwecke (Kaltluftschneise), so liegt allein darin noch keine sog. Negativplanung, die - weil lediglich "vorgeschoben" - nach § 1 Abs. 3 BauGB unzulässig wäre.

3. Soll die bisherige landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche unter Ausschluß jeglicher Bebauung, auch solcher, die landwirtschaftlichen Zwecken dient, gesichert werden, so bedarf es außer einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB auch der Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 NB 4.97 -).

Beschluß des 4. Senats vom 27. Januar 1999 - BVerwG 4 B 129.98 -

I. VG Stuttgart vom 07.10.1997 - Az.: VG 14 K 2862/95 -
II. VHG Mannheim vom 18.09.1998 - Az.: VGH 8 S 1575/98 -

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 NB 48.96 vom 04.11.1997

Leitsätze:

Ein Bebauungsplan kann außerhalb des Anwendungsbereichs des § 215 Abs. 3 BauGB nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

Ein wegen eines Fehlers im Abwägungsvorgang für nichtig erklärter Bebauungsplan kann grundsätzlich auch durch eine neue fehlerfreie Abwägung und Wiederholung des dem Satzungsbeschluß nachfolgenden Verfahrens in Kraft gesetzt werden. Das vorangegangene Verfahren muß dann wiederholt werden, wenn es seinerseits bereits durch den Fehler "infiziert" ist.

Auch bei der Parallelbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB genügt die bloße Benachrichtigung über die Auslegung des Planentwurfs grundsätzlich nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 1 BauGB.

Beruht die Abwägungsentscheidung der Gemeinde auf rechtlich fehlerhaften Überlegungen, so ist ein darin liegender Fehler im Abwägungsvorgang nicht deshalb gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB mangels Offensichtlichkeit unbeachtlich, weil die rechtliche Beurteilung der Vorfrage Schwierigkeiten bereitet.

Beschluß des 4. Senats vom 7. November 1997 - BVerwG 4 NB 48.96

I. VGH Mannheim vom 18.07.1996 - Az.: VGH 5 S 1786/94 -

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 5 C 05.2289 vom 08.11.2005


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