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Inkongruenz

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 17 U 1/09 vom 15.07.2009

Rechtsgebiete:AnfG
Schlagworte:Gläubigeranfechtung, Abtretung, Darlegungslast, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, Inkongruenz, Deckung, Gläubiger, Anfechtung, Benachteiligung, Vorsatz
Stichwort:Inkongruenz
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 1/09



OLG-HAMM – Urteil, 27 U 169/05 vom 14.03.2006

Rechtsgebiete:InsO
Schlagworte:Insolvenzanfechtung, Gläubigerbenachteiligung, Inkongruenz, Umsatzsteuer
Stichwort:Inkongruenz
Leitsatz:1. Die Pfändung eines Kontoguthabens ist auch dann gläubigerbenachteiligt i.S.v. § 129 InsO, wenn das gepfändete Kontoguthaben im Wesentlichen aus einer Straftat i.S.v. § 261 Abs. 1 StGB stammt.

2. Die Zwangsvollstreckung ist auch dann inkongruent i.S.v. § 131 InsO, wenn sie durch den Steuerfiskus erfolgt.

3. Das Land, das Forderungen auf Umsatzsteuer beigetrieben hat, ist Rückgewährschuldner i.S.v. § 143 InsO auch hinsichtlich des Umsatzsteueranteils, der dem Bund zusteht
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 27 U 169/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 280/03 vom 12.01.2004

Rechtsgebiete:VwGO, LSA-AG-VwGO, LSA-HSG
Schlagworte:Hochschulleitung, Leitungsorgan, Mitgliedschaft, Rektorat, Präsidium, Kanzler, Erprobungsklausel, Amt : Abschaffung, Ermächtigung, Organ, zuständiges, Genehmigung, Kongruenz, Inkongruenz, Teilbarkeit, Beitrittsbeschluss, Verwaltungsleiter, Staatsbeamter, Verwaltungsvereinfachung, Hochschulautonomie, Selbstverwaltung, Stärkung : Selbstverwaltung
Stichwort:Inkongruenz
Leitsatz:1. Zuständig, über den Inhalt der Grundordnung i. S. des § 63 Abs. 2 HSG LSA zu befinden, ist allein das Konzil (§ 76 Abs. 1 Nr. 2 HSG LSA). Lassen nach einer Beschlussfassung "Bera-tungsgespräche" mit dem Ministerium inhaltliche Änderungen ratsam erscheinen, so müssen diese in den Willen des Konzils aufgenommen werden.

2. Wird die erforderliche Genehmigung für eine geänderte, aber in ihren Änderungen nicht vom Willen des Konzils erfasste Grundordnung erteilt, so ist die Grundordnung mangels Kongruenz zwischen Satzungsbeschluss und Genehmigung nichtig.

3. § 81 HSG LSA ermächtigt nur, zwischen den dort genannten Varianten zu wählen, nicht aber auch, das Amt des Kanzlers - wie es durch § 82 HSG LSA definiert ist - abzuschaffen.

4. Die "Erprobungsklausel" des § 123 Abs. 1 HSG LSA hat die Spezialität des § 81 HSG LSA zu berücksichtigen, ermächtigt aber nicht dazu, sich über die dort genannten Strukturen hinweg zu setzen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 K 280/03

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 11768/01 vom 09.01.2003

Rechtsgebiete:LPflG
Schlagworte:Verordnung, Naturschutzgebiet, Schutzzweck, Vogelschutz, Gebietsabgrenzung, Freistellungsklausel, Landwirtschaftsklausel, Zielvorstellung, Inkongruenz, Obstanbau, Gemüseanbau
Stichwort:Inkongruenz
Leitsatz:Eine Verordnung über ein Naturschutzgebiet ist nichtig, wenn der vorhandene Konflikt zwischen Naturschutz und Landwirtschaft nicht hinreichen gelöst wird, weil eine Inkongruenz zwischen dem in den Verwaltungsvorgängen dokumentierten Willen des Verordnungsgebers und dem Inhalt der Verordnung besteht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 11768/01


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