Bei der Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils in die Adoption mehrerer Kinder ist die Voraussetzung der anhaltend gröblichen Pflichtverletzung differenziert in Bezug auf jedes einzelne Kind zu prüfen. Dabei kann auch ein Verhalten der Eltern während der Schwangerschaft berücksichtigt werden, wenn es sich erkennbar auf die Lebenssituation des Kindes nach der Geburt auswirkt, etwa weil hierdurch Zustände geschaffen oder beibehalten werden, die es zusammen mit dem Verhalten der Eltern während eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes des Kindes unmittelbar nach der Geburt aus Gründen des Kindeswohles nicht als verantwortbar erscheinen lassen, den Säugling danach in die Obhut und den Haushalt der Eltern zu geben.
Der Anerkennung der Entscheidung eines ukrainischen Gerichts über die Annahme eines minderjährigen Kindes steht nicht entgegen, dass in der Entscheidung zugleich eine Änderung des Geburtsdatums des Kindes um sechs Monate ausgesprochen wird. Eine solche Änderung des Geburtsdatums ist nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insbesondere den Grundrechten, unvereinbar.