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Initiativantrag

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 15.07 vom 09.01.2008

Rechtsgebiete:BlnPersVG
Schlagworte:Mitbestimmung des Personalrats bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung, Initiativantrag, Mehrbelastung der Lehrkräfte durch schulpolitische Maßnahmen
Stichwort:Initiativantrag
Leitsatz:Der Hauptpersonalrat kann nicht im Wege des Initiativantrags verlangen, dass eine Mehrbelastung der Lehrkräfte, die aufgrund einer mehrjährigen schulpolitischen Entwicklung aufgetreten ist, durch Einräumung eines allgemeinen Entlastungskontingents ausgeglichen wird.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 15.07



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 1768/03 vom 19.02.2004

Rechtsgebiete:HPVG
Schlagworte:Abwehrrecht, Einführung, Initiativantrag, Initiativrecht, Zeiterfassungssystem
Stichwort:Initiativantrag
Leitsatz:Ein auf die Einführung eines automatischen Zeiterfassungssystems gerichteter und auf § 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG gestützter Initiativantrag ist nicht zulässig, weil es sich bei dem in § 74 Abs. 1 Nr. 17 HPVG geregelten Mitbestimmungsrecht um ein Abwehrrecht handelt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 1768/03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 3.01 vom 24.04.2002

Rechtsgebiete:HmbPersVG, BPersVG
Schlagworte:Demokratisches Prinzip, Dienstdauer, Initiativantrag, pädagogisches Personal, Stundenverteilung, Teilzeitbeschäftigung, Verwaltungsanordnung.
Stichwort:Initiativantrag
Leitsatz:1. Ein nach §§ 86 ff. HmbPersVG gegebenes Mitbestimmungsrecht des Personalrats wird nicht dadurch berührt, dass die mitbestimmungspflichtige Maßnahme eine Verwaltungsanordnung i.S. von § 84 HmbPersVG darstellt.

2. Eine Regelung, nach der teilzeitbeschäftigte Lehrer nur an einer bestimmten Zahl von Unterrichtstagen pro Woche eingesetzt werden dürfen, beeinflusst die Dienstdauer i.S. von § 86 Abs. 1 Nr. 1 HmbPersVG.

3. Der Ausschlusstatbestand des § 86 Abs. 2 HmbPersVG erfasst eine derartige Regelung nicht.

4. Hat eine Maßnahme in einer Angelegenheit, die zur Gruppe a nach BVerfGE 93, 37, 71 gehört, Auswirkungen auf das Gemeinwesen i.S. von § 104 Satz 3 BPersVG, gilt der Beschluss der Einigungsstelle in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 6 HmbPersVG als Empfehlung. Die bisherige Rechtsprechung, nach der in diesen Fällen die Mitbestimmung überhaupt entfällt, wird aufgegeben.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 3.01


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