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Inhaltskontrolle eines Formulararbeitsvertrages

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 9 Sa 1894/06 vom 16.07.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Kleiderordnung, Berufskleidung, Kostentragung, Kostenpauschale, Inhaltskontrolle eines Formulararbeitsvertrages
Stichwort:Inhaltskontrolle eines Formulararbeitsvertrages
Leitsatz:Eine Regelung in einem Formulararbeitsvertrag, nach der pauschalierte Kosten für die Reinigung und Wiederbeschaffung arbeitgeberseitig gestellter Berufskleidung auch für Zeiträume erhoben werden, in denen der Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleitung befreit (Urlaub, Krankheit) oder nicht verpflichtet ist, die Berufskleidung zu tragen, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 9 Sa 1894/06




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