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Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 3.04 vom 17.09.2004

Rechtsgebiete:GG, AEG, VwVfG
Schlagworte:Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss, Bestandskraft, Einwendungsausschluss, Präklusion, Änderungsplanfeststellungsbeschluss, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums, Planrechtfertigung, vorübergehende Grundstücksbelastung, Baustellenbetrieb
Stichwort:Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums
Leitsatz:Ein Änderungsplanfeststellungsbeschluss nach § 76 VwVfG eröffnet dem Planbetroffenen Klagemöglichkeiten grundsätzlich nur gegen neue oder weitergehende Belastungen, die durch den Änderungsplanfeststellungsbeschluss hervorgerufen werden, nicht aber gegen bestandskräftige oder einer Einwendungspräklusion unterliegende Festsetzungen des geänderten Planfeststellungsbeschlusses.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 3.04




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