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Inhaltliche und zeitliche Kontinuität der nach außen betätigten exilpolitischen Überzeugung als ein wichtiges Indiz für die Flüchtlingseigenschaft

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, 10 C 27/07 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, VwVfG, GFK, Richtlinie 2004/83/EG
Schlagworte:Flüchtlingsanerkennung gem. § 28 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) bei nach Abschluss eines Asylverfahrens selbst geschaffene Nachfluchttatbestände, Inhaltliche und zeitliche Kontinuität der nach außen betätigten exilpolitischen Überzeugung als ein wichtiges Indiz für die Flüchtlingseigenschaft, Begründungspflicht eines Asylbewerbers für die erstmalige Aufnahme exilpolitischer Tätigkeiten oder die Intensivierung bisheriger exilpolitischer Aktivitäten nach einem erfolglosen Asylverfahren
Stichwort:Inhaltliche und zeitliche Kontinuität der nach außen betätigten exilpolitischen Überzeugung als ein wichtiges Indiz für die Flüchtlingseigenschaft
Leitsatz:Nach Abschluss eines Asylverfahrens selbst geschaffene Nachfluchttatbestände führen nach § 28 Abs. 2 AsylVfG in der Regel nicht zur Flüchtlingsanerkennung. Für eine Ausnahme von dieser Regel ist in Fällen exilpolitischer Betätigung die inhaltliche und zeitliche Kontinuität der nach außen betätigten Überzeugung zwar ein wichtiges Indiz, reicht aber zur Widerlegung der gesetzlichen Regelvermutung allein nicht aus. Vielmehr muss der Asylbewerber gute Gründe dafür anführen, warum er nach einem erfolglosen Asylverfahren erstmalig exilpolitisch aktiv geworden ist oder seine bisherigen Aktivitäten intensiviert hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, 10 C 27/07




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