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Inhaftierung in anderer Sache

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 406/06 vom 12.09.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Inhaftierung in anderer Sache, Entschuldigung
Stichwort:Inhaftierung in anderer Sache
Leitsatz:Grundsätzlich reicht die Inhaftierung eines Angeklagten in der Regel ohne Weiteres aus, das Ausbleiben in einem Berufungshauptverhandlungstermin zu etnschuldigen. Das gilt jedoch dann nicht, wenn es dem Angeklagten bereits zum Zeitpunkt seiner Festnahme unmöglich war, rechtzeitig zum Hauptverhandlungstermin zu erscheinen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 406/06



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 386/06 vom 12.09.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Inhaftierung in anderer Sache, Entschuldigung
Stichwort:Inhaftierung in anderer Sache
Leitsatz:Grundsätzlich reicht die Inhaftierung eines Angeklagten in der Regel ohne Weiteres aus, das Ausbleiben in einem Berufungshauptverhandlungstermin zu etnschuldigen. Das gilt jedoch dann nicht, wenn es dem Angeklagten bereits zum Zeitpunkt seiner Festnahme unmöglich war, rechtzeitig zum Hauptverhandlungstermin zu erscheinen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 386/06


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