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Inhaberwechsel

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, V ZB 1/09 vom 04.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, GBBerG
Stichwort:Inhaberwechsel
Leitsatz:In den Bundesländern, in denen § 6 Abs. 1a GBBerG - gegebenenfalls auf Grund landesrechtlicher Erstreckung nach Absatz 3 der Vorschrift - gilt, kann der Inhaber eines vor dem 3. Oktober 1990 begründeten dinglichen Vorkaufsrechts mit seinem Recht nach Maßgabe von § 1104 Abs. 1 BGB im Wege des Aufgebotsverfahrens auch dann ausgeschlossen werden, wenn sein Aufenthalt unbekannt ist.
Volltext: BGH - Beschluss, V ZB 1/09



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 358/08 vom 13.05.2009

Rechtsgebiete:TV Arb, SGB X, MTV DT AG, SGB IX, ArbGG, ZPO, SGB I, KSchG
Schlagworte:Änderungskündigung, Weiterbeschäftigung, Verhältnismäßigkeit, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, Prüfung, Konzernleihe
Stichwort:Inhaberwechsel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 358/08

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1551/08 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, EGRL 2001/23
Schlagworte:Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers wegen anschließenden Betriebsübergangs
Stichwort:Inhaberwechsel
Leitsatz:1. Im Geltungsbereich der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG hat der nach einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung während der Kündigungsfrist eintretende Betriebsübergang die (relative) Unwirksamkeit der Kündigung im Verhältnis zwischen Erwerber und Arbeitnehmer zur Folge. Dies folgt aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 613 a Abs. 4 BGB. Der Arbeitnehmer hat damit gegen den Erwerber Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass es darauf ankommt, ob 'berechtigte Interessen' des Erwerbers entgegenstehen oder nicht.

2. Der bisherige Betriebsinhaber ist für die Kündigungsschutzklage auch dann passivlegitimiert, wenn die Kündigung nach einem (unstreitigen) Betriebsübergang ausgesprochen wurde, aber der Arbeitnehmer durch Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 613 a Abs. 6 BGB den Übergang des Arbeitsverhältnisses noch verhindern kann.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1551/08

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1544/08 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:BGB, KSchG, EGRL 2001/23
Schlagworte:Kündigung wegen Betriebstilllegung und anschließender Betriebsübergang
Stichwort:Inhaberwechsel
Leitsatz:1. Ein Betriebsteilübergang i.S.v. § 613 a BGB setzt nicht voraus, dass die bisherige Organisationsstruktur erhalten bleibt. Es genügt, wenn mit den übertragenen Produktionsfaktoren die wirtschaftliche Einheit, die im Veräußererbetrieb eigenständig organisiert war, in ihrer Funktionalität und wirtschaftlichen Zweckbestimmung im Erwerberbetrieb beibehalten wird (EuGH, Urteil vom 12.02.2009, C 466/07 Klarenberg).

Übernimmt der Erwerber aus einem betriebsmittelarmen Betriebsteil keinen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des Personals, indiziert dieser Umstand allerdings, dass die operativen Ressourcen des Betriebsteils nicht weiter genutzt werden und daher das Identitätsmerkmal "Funktionalität und Nutzung der bisherigen Einheit" im Erwerberbetrieb nicht gewahrt ist.

2. Hat der Arbeitgeber wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung gekündigt, ist im Streit zwischen ihm und dem Arbeitnehmer die Wirksamkeit der Kündigung nach den gängigen Prüfungsmaßstäben des § 613 a BGB, § 1 KSchG zu beurteilen. Der Umstand, dass es während der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang gekommen ist, führt zu keiner prozessualen Verschärfung der Wirksamkeitsanforderungen.

Hingegen hat der Betriebsübergang im Geltungsbereich der Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG die (relative) Unwirksamkeit der Kündigung im Verhältnis zwischen Erwerber und Arbeitnehmer zur Folge. Der Arbeitnehmer hat damit Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass es darauf ankommt, ob berechtigte Interessen des Erwerbers der Wiedereinstellung entgegenstehen oder ob dem Erwerber die Berufung auf solche Interessen nach § 162 BGB versagt ist. Davon unberührt bleibt eine betriebsbedingte Kündigung nach "Erwerberkonzept".
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1544/08


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