Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterIIngenieurstudium 

Ingenieurstudium

Entscheidungen der Gerichte

OLG-THUERINGEN – Beschluss, 6 W 653/03 vom 18.12.2003

1. Es bleibt offen, ob gemäß §§ 1908i Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. §§ 1836 Abs. 1 S. 1, 2, 1836a die Betreuung unentgeltlich erfolgt, wenn das Vormundschaftsgericht bei Bestellung des Betreuers nicht festgestellt hat, dass dieser die Betreuung berufsmäßig führt oder ob die von § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB geforderte Feststellung sich aus den Gesamtumständen des Bestellungsvorgangs oder des Betreuungsverlaufs ergeben kann.

2. Das Gesetz hat den mit jeder vertieften Ausbildung einhergehenden, zum Teil auch der längeren Ausbildungsdauer und dem dadurch bedingten Zuwachs an Lebensalter und -erfahrung geschuldeten Wissensfundus nicht im Blick, wenn es in § 1 Abs. 1 BVormVG die Erhöhung des Vergütungssatzes an "besondere Kenntnisse" knüpft.

3. Die Voraussetzungen für einen erhöhten Stundensatz nach § 1836a BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG sind nur erfüllt, wenn der Betreuer einen Ausbildungsgang absolviert hat, der auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Fachkenntnisse in einer Weise ausgerichtet ist, dass er die Absolventen für die treuhänderische Repräsentation eines Menschen in dessen personen- und/oder vermögensbezogenen Interessenbereichen qualifiziert. Maßgeblich ist, ob die Ausbildung in ihrem Kern darauf angelegt war, den Absolventen (auch) soziale Kompetenzen und die Fähigkeit zur Kommunikation im sozialen Raum zu verschaffen, welche jedenfalls die Bewältigung der typischen Betreueraufgaben zumindest in einem Teil des Aufgabenspektrums eindeutig erleichtern und verbessern (Senat, Beschl. v. 11.3.2002, 6 W 54/02, OLG-NL 2002, 189; Beschluss vom 14.11.2001, 6 W 488/01).

4. Ausbildungsbegleitende und -ergänzende Nebenfächer bleiben daher grundsätzlich unberücksichtigt. Das gilt auch dann, wenn im Nebenfach spezifisch wirtschaftsbezogene oder auch rechtliche Kenntnisse vermittelt worden sind. Dieses Wissen wird in aller Regel durch das Hauptsfach inhaltlich ausgerichtet und eingegrenzt sein, so dass die vom Beteiligten zu 1) in Anspruch genommenen wirtschaftlichen Kenntnisse auf das Berufsbild eines Ingenieurs orientiert sind und kaum etwas zu dem Aufgabenfeld eines Betreuers im Sinne der §§ 1896 Abs. 1, 1901 BGB (rechtliche Besorgung der Angelegenheiten des Betreuten in dessen Interesse und zu dessen Wohl im festgelegten Aufgabenkreis) ergeben werden (vgl. Senat FGPrax 2000, 110; BayObLG FamRZ 2000, 844,845; NJW-RR 2000, 1314,1315).

5. Die Ausbildung in einem ingenieurwissenschaftlichen Bereich ist grundsätzlich nicht geeignet besondere betreuungsrelevante Fachkenntnisse zu vermitteln.

Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Ingenieurstudium - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum