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JuraForum.deUrteileSchlagwörterIIngenieurschule für Pharmazie 

Ingenieurschule für Pharmazie

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 6.97 vom 10.12.1997

Leitsätze:

1. Soweit Art. 37 EV verbindliche Regelungen trifft, verdrängt er in seinem Anwendungsbereich entsprechende landesrechtliche Bestimmungen.

2. Bei Art. 37 Abs. 6 Satz 1 EV handelt es sich um eine Spezialvorschrift, welche die durch die Abschlußzeugnisse der Ingenieur- und Fachschulen der DDR vermittelten Hochschulzugangsberechtigungen betrifft und in ihrem Anwendungsbereich die allgemeine Anerkennungsvorschrift des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV verdrängt.

3. Art. 37 Abs. 6 Satz 1 EV ist formell und materiell verfassungsgemäß.

4. Der Abschluß der Ingenieurschule für Pharmazie der DDR verleiht keine bundesweite Studienberechtigung für das Fach Pharmazie.

5. Soweit Pharmazieingenieure nach der Rechtswirklichkeit der DDR zum Hochschulstudium der Pharmazie berechtigt waren, gilt diese Berechtigung gemäß Art. 37 Abs. 1 Satz 1 EV, der als Bestandsschutzgarantie insoweit im Verhältnis zu Art. 37 Abs. 6 Satz 1 EV die Funktion eines Auffangtatbestands hat, im Beitrittsgebiet fort.

Urteil des 6. Senats vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 6.97 -

I. VG Berlin vom 26.02.1993 - Az.: VG 3 A 653/92 -
II. OVG Berlin vom 06.03.1996 - Az.: OVG 7 B 12.93 -

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