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Informationspflicht des Personalrats gegenüber der Dienststelle

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 9.06 vom 09.07.2007

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren, konkreter und abstrakter Feststellungsantrag, Grundschulung für Personalratsmitglieder, Informationspflicht des Personalrats gegenüber der Dienststelle
Stichwort:Informationspflicht des Personalrats gegenüber der Dienststelle
Leitsatz:1. Hat sich das konkrete Begehren des Personalrats erledigt, so muss dem durch eine vom Ausgangsfall abgelöste Antragstellung noch in der gerichtlichen Tatsacheninstanz Rechnung getragen werden (stRspr des BAG und des Senats).

2. Hat der Personalrat die Dienststelle über den Umfang in Aussicht genommener Schulungsveranstaltungen nicht vollständig informiert, so führt dies grundsätzlich nicht zu einem Erlöschen des Anspruchs auf Freistellung und Kostenübernahme, sofern die Teilnahme an der Schulung für die Personalratstätigkeit erforderlich ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 9.06




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