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Informationspflicht des Arbeitgebers

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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 63/05 vom 15.06.2005

Rechtsgebiete:SGB III
Schlagworte:Arbeitslosmeldung, Hinweispflicht, Schadensersatz, Schutzgesetz, Informationspflicht des Arbeitgebers
Stichwort:Informationspflicht des Arbeitgebers
Leitsatz:Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber in der Regel keinen Schadensersatz verlangen, wenn dieser seiner Verpflichtung nach § 2 Abs. 2 Ziff. 3 SGB III nicht nachgekommen ist, darauf hinzuweisen, dass sich der Arbeitnehmer unverzüglich nach Kenntnis der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss.

Bei § 2 Abs. 2 Ziff. 3 SGB III handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Bestimmung, die dem Arbeitnehmer nach ihrem Schutzzweck keine zivilrechtlichen Ansprüche einräumen soll.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 63/05




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