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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 6 S 7/09 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:GG, HwO, IFG, LDSG, LVwVfG, EGRL 03/98
Schlagworte:Akteneinsicht, Auskunftsanspruch, Berufsausbildung, Berufsfreiheit, personenbezogene Daten, Gesellenprüfung, allgemeiner Gleichheitssatz, Handwerksrolle, Informationelle Selbstbestimmung, Informationsfreiheit, Handwerkskammer, Lehrlingsrolle, Meisterprüfung, Prüfungserfolg, Übermittlung
Stichwort:Informationsfreiheit
Leitsatz:§ 28 HwO gewährt keinen Anspruch auf Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Berufsausbildungsverhältnissen des Handwerks an Dritte.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 7/09



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10959/08.OVG vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, GG
Schlagworte:Aufwand, Bereithalten, Bestimmtheit, Bestimmtheitsgebot, Computer, Eingriff, Empfang, Finanzierung, Flucht, Gebühr, Gebührenmoratorium, Gebührenpflicht, Gebührenrecht, Gesetzgebungskompetenz, Gerät, Gleichheit, Hörfunk, Information, Informationsfreiheit, Informationsquelle, Internet, Internetzugang, Konvergenz, milderes Mittel, Mittel, multifunktional, neuartig, Nutzung, öffentlich-rechtlich, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Personal Computer, PC, privat, Radio, Rechner, Rundfunk, Rundfunkempfang, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkfreiheit, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenpflicht, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkprogramm, Rundfunkteilnehmer, ungehindert, unentgeltlich, verfassungsrechtlich, Verfassungsrecht, verhältnismäßig, Verhältnismäßigkeit, Vollzugsdefizit, Zugang, zum Empfang bereithalten
Stichwort:Informationsfreiheit
Leitsatz:1. Ein Rechner (Personal Computer - PC - ) mit Internetzugang ist ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages.

2. Ein Rechtsanwalt, der einen Rechner mit Internetzugang in seiner Kanzlei einsetzt, hält ein Rundfunkempfangsgerät jedenfalls dann zum Empfang bereit, wenn er kein anderes herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält.

3. Die Rundfunkgebührenpflicht für das Bereithalten eines solchen Rechners zum Rundfunkempfang begegnet in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10959/08.OVG

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 11 B 2.08 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:GG, RGebStV, SGB II
Schlagworte:Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen, ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen, besondere Härte, verfassungskonforme Auslegung, teleologische Reduktion, Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum
Stichwort:Informationsfreiheit
Leitsatz:Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II können auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der jeweilige Zuschlag die monatlichen Rundfunkgebühren unterschreitet. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV schließt es aus, in derartigen Fällen einen besonderen Härtefall i.S.v. § 6 Abs. 3 RGebStV anzunehmen. Dies führt auch nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Rechts auf (gleichen) Zugang zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen oder eines verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich garantierten Existenzminimums.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 2.08

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 11 B 11.07 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:GG, RGebStV, SGB II
Schlagworte:Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen, ALG II-Empfänger mit geringen Zuschlägen, besondere Härte, verfassungskonforme Auslegung, teleologische Reduktion, Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Sozialstaatsprinzip, Existenzminimum
Stichwort:Informationsfreiheit
Leitsatz:Empfänger von Arbeitslosengeld II mit Zuschlägen nach § 24 SGB II können auch dann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen, wenn der jeweilige Zuschlag die monatlichen Rundfunkgebühren unterschreitet. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV schließt es aus, in derartigen Fällen einen besonderen Härtefall i.S.v. § 6 Abs. 3 RGebStV anzunehmen. Dies führt auch nicht zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Rechts auf (gleichen) Zugang zu den allgemein zugänglichen Informationsquellen oder eines verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich garantierten Existenzminimums.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 11 B 11.07


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