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JuraForum.deUrteileSchlagwörterIInformationsanspruch nach Insolvenzeröffnung 

Informationsanspruch nach Insolvenzeröffnung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 118/01 vom 25.10.2001

1. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Insolvenzverwalter der gesetzliche Vertreter der GmbH in dem Informationserzwingungsverfahren; er hat den Informationsanspruch des Gesellschafters zu erfüllen.

2. Der Informationsanspruch des Gesellschafters erlischt nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

3. Die Beurteilung der Voraussetzungen und des Umfangs des Informationsrechts des Gesellschafters muß dem Funktionswandel seiner Gesellschafterstellung Rechnung tragen, die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt. Der Anspruch setzt die Darlegung und Glaubhaftmachung eines konkreten Informationsbedürfnisses des Gesellschafters voraus.

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