JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > Informationsanspruch
| Rechtsgebiete: | IFG Bln |
| Schlagworte: | Informationsanspruch, Versagungsgrund nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 IFG Bln, fehlende Zustimmung der dritten Stelle, rechtliche Pflicht der Berliner Behörde, den Versuch einer Einholung der Zustimmung von der Drittbehörde zu unternehmen |
| Stichwort: | Informationsanspruch |
| Leitsatz: | Bevor eine Berliner Behörde einen an sie herangetragenen Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin mit der Begründung ablehnt, die Zustimmung einer nicht dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz unterliegenden öffentlichen Stelle zur Informationsfreigabe liege nicht vor, ist sie rechtlich verpflichtet, bei der anderen öffentlichen Stelle nachzufragen, ob die Zustimmung zur Freigabe erteilt wird. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 12 B 1.07 | |
| Rechtsgebiete: | LBG, LPVG |
| Schlagworte: | Abordnung, Fürsorgepflicht, Gesundheitsschaden, Abordnungsermessen, Personalrat, Zustimmung, Umlaufverfahren, Informationsanspruch |
| Stichwort: | Informationsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn, bei einer Abordnung substantiierte Anhaltspunkte für eine Gesundheitsschädigung des Beamten im Rahmen des Abordnungsermessens angemessen zu berücksichtigen (wie BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 23.05.2005 - 2BvR 583/05-, NVwZ 2005, 926). 2. Die Beteiligung des Personalrats bezieht sich nicht auf die verwaltungstechnische Abordnungsverfügung, sondern auf den Vorgang der Abordnung und den ihr zugrundeliegenden Sachverhalt. 3. In der Sphäre des Personalrats liegende Fehler des personalvertretungsrechtlichen Verfahrens (hier: möglicherweise unzulässiger Personalratsbeschluss im Umlaufverfahren) führen nicht zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 2131/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Stufenklage, Informationsanspruch, Schlussrechnung |
| Stichwort: | Informationsanspruch |
| Leitsatz: | Kann ein Auftragnehmer die Schlussrechnung nur unter Verwendung von Unterlagen erstellen, die er dem Auftraggeber überlassen hat, kann er Herausgabe der Unterlagen verlangen. Dieser Anspruch kann im Wege der Stufenklage geltend gemacht werden. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 12 U 81/05 | |
| Rechtsgebiete: | IFG SH |
| Schlagworte: | Betriebsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Informationsanspruch, Beziehungen zu anderen Bundesländern, vorhandene Information |
| Stichwort: | Informationsanspruch |
| Leitsatz: | 1. Informationen sind bei einer Behörde vorhanden, wenn sie bei ihr vorliegen, auf eine rechtliche Verfügungsbefugnis kommt es nicht entscheidend an. 2. Auf die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann sich eine Behörde nicht berufen, geschützt sind insoweit nur Private. 3. Das Bekanntwerden von Informationen, die von Behörden eines anderen Bundeslandes übermittelt worden sind, schädigt die Beziehungen des Landes Schleswig-Holstein zu jenem Bundesland dann, wenn dieses sich bewusst gegen einen allgemeinen Informationsanspruch entschieden hat und der Weitergabe der Informationen nicht zustimmt. |
| Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 4 LB 26/04 | |
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