JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > informationelle Selbstbestimmung
| Rechtsgebiete: | GG, HwO, IFG, LDSG, LVwVfG, EGRL 03/98 |
| Schlagworte: | Akteneinsicht, Auskunftsanspruch, Berufsausbildung, Berufsfreiheit, personenbezogene Daten, Gesellenprüfung, allgemeiner Gleichheitssatz, Handwerksrolle, Informationelle Selbstbestimmung, Informationsfreiheit, Handwerkskammer, Lehrlingsrolle, Meisterprüfung, Prüfungserfolg, Übermittlung |
| Stichwort: | informationelle Selbstbestimmung |
| Leitsatz: | § 28 HwO gewährt keinen Anspruch auf Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Berufsausbildungsverhältnissen des Handwerks an Dritte. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 7/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | informationelle Selbstbestimmung, juristische Person |
| Stichwort: | informationelle Selbstbestimmung |
| Leitsatz: | Auch juristische Personen können Träger des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 385/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGB II, SGB I, SGB X, AO, GG |
| Schlagworte: | Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit -Geltung der Mitwirkungspflichten gem §§ 60ff SGB I - Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen für 3 Monate - Schwärzung personenbezogener Daten - Sozialdatenschutz - verfassungskonforme Auslegung - informationelle Selbstbestimmung |
| Stichwort: | informationelle Selbstbestimmung |
| Leitsatz: | 1. Die Mitwirkungspflichten der §§ 60ff SGB I gelten auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. 2. Leistungsempfänger nach dem SGB II sind verpflichtet, ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. 3. Leistungsempfänger dürfen die Empfänger von Zahlungen in den Kontoauszügen schwärzen, wenn andernfalls besondere personenbezogene Daten (Parteizugehörigkeit, konfessionelles Bekenntnis etc) offengelegt werden müssten. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 14 AS 45/07 R | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, PostBeaKks |
| Schlagworte: | Zurückverweisung, Verfahrensfehler, aufwändige Beweisaufnahme, Notwendigkeit und Angemessenheit ärztlicher Leistungen, informationelle Selbstbestimmung, Auskunftspflicht, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht |
| Stichwort: | informationelle Selbstbestimmung |
| Leitsatz: | 1. Das Mitglied der Postbeamtenkrankenkasse ist verpflichtet, der Postbeamtenkrankenkasse Auskunft über die erfolgte ärztliche Behandlung zu geben, soweit die Postbeamtenkrankenkasse substantiierte Zweifel an der Notwendigkeit und Angemessenheit einer ärztlichen Behandlung geltend macht. 2. Hinsichtlich der Art und Weise, in der das Mitglied seiner Verpflichtung zur Auskunftserteilung gegenüber der Postbeamtenkrankenkasse über die erfolgte ärztliche Behandlung nachkommt, steht ihm ein Wahlrecht zu. Das Mitglied kann die für die Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit einer ärztlichen Behandlung erforderlichen Informationen beim behandelnden Arzt selbst beschaffen und dann der Postbeamtenkrankenkasse vorlegen. Es kann aber auch den behandelnden Arzt von der Einhaltung der Schweigepflicht entbinden, so dass ein unmittelbarer Kontakt zwischen diesem Arzt und dem von der Postbeamtenkrankenkasse beauftragten Gutachter zustande kommt. Eine Rechtspflicht zur Abgabe einer Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht besteht jedoch nicht. 3. Soweit die Postbeamtenkrankenkasse nicht über eigene Beschäftigte mit der erforderlichen medizinischen Qualifikation verfügt, darf sie Informationen über die erfolgte ärztliche Behandlung eines Mitglieds nach § 30 Abs. 3 und § 78 Abs. 2 ihrer Satzung (Fassung Juni 2005) an externe Gutachter übermitteln. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 2327/07 | |
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