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JuraForum.deUrteileSchlagwörterIInformation über die Angemessenheitsgrenze durch den Sozialhilfeträger 

Information über die Angemessenheitsgrenze durch den Sozialhilfeträger

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 7b AS 10/06 R vom 07.11.2006

Rechtsgebiete:SGB II, WoGG, SGB XII, SGB X, SGG, BGB
Schlagworte:Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, Beginn der Übergangsfrist nach § 22 Abs 1 S 2 SGB II, Information über die Angemessenheitsgrenze durch den Sozialhilfeträger, Feststellung der Erwerbsfähigkeit, Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers nach § 44a S 3 SGB II, Arbeitsgemeinschaft, Beteiligtenfähigkeit, Folgebescheid
Stichwort:Information über die Angemessenheitsgrenze durch den Sozialhilfeträger
Leitsatz:1. Die Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld II setzt regelmäßig voraus, dass der Leistungsempfänger über die maßgebliche Miethöhe informiert worden ist; insoweit genügt die Information durch den Sozialhilfeträger vor dem 1.1.2005 im Rahmen des Sozialhilfeverfahrens.

2. Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist auch dann zur Zahlung von Arbeitslosengeld II verpflichtet, wenn er zwar vom Fehlen der Erwerbsfähigkeit ausgeht, aber keine Abstimmung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt hat.
Volltext: BSG - Urteil, B 7b AS 10/06 R




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