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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 11.04 vom 26.04.2005

Rechtsgebiete:MuSchG, SGB VII, BKV
Schlagworte:Berufskrankheit, Risiko der Entstehung einer -, Beschäftigungsverbot, mutterschutzrechtliches -, Erzieherin, Mumpserkrankung als Berufskrankheit, Gefährdung, erhöhte - für werdende Mutter, Infektionsgefahr, besondere -, Infektionskrankheit als Berufskrankheit, Mutterschutzrecht, Beschäftigungsverbot
Stichwort:Infektionsgefahr
Leitsatz:Eine in einem Kindergarten als Erzieherin tätige werdende Mutter, die nicht über Mumps-Antikörper verfügt, ist aufgrund ihrer Tätigkeit der Gefahr, sich mit Mumps zu infizieren, im Sinne der Nummer 3101 der Anlage zu § 1 Berufskrankheiten-Verordnung besonders ausgesetzt. Dieses Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit bewirkt nach § 4 Abs. 2 Nr. 6 2. Alternative MuSchG ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 11.04




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