Schönheitsoperation; 6.000 ¤ Schmerzensgeld für 69 Jahre alte Patientin, bei der eine Oberschenkelstraffung misslungen ist; Verdacht auf rezidivierende Pilzinfektion war nicht abgeklärt worden, was zu erheblichen Wundheilungsstörungen geführt hat; kein Honoraranspruch, weil ärztliche Leistung unbrauchbar war.