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JuraForum.deUrteileSchlagwörterIindizielle Verwertung getilgter Vorstrafen 

indizielle Verwertung getilgter Vorstrafen

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 370/08 vom 04.09.2008

1. Zur Notwehr gegen Akte der öffentlichen Gewalt (im Rahmen der Identitätsfeststellung).

2. Eine getilgte Vorstrafe darf auch als Indiz im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden.

3. Auch wenn die Anwendung einer bloßen Verwarnung mit Stafvorbehalt nicht nahe liegt, muss der Erörterungsfplicht des § 267 Abs. 3 S. 4 StPO genügt werden.

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