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individuelle Aufklärung des Beamten (z.B. in vorausgegangenem Beihilfebescheid) muss dieser gegen sich gelten lassen

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 3 BV 02.791 vom 19.03.2003

Rechtsgebiete:BhV, Vollzugsbestimmungen BhV, GOÄ
Schlagworte:Beihilferecht, Kürzung des Arzthonorars um 15 % wegen stationärer Behandlung auch bei niedergelassenen Ärzten, die im Rahmen einer Wahlleistungsvereinbarung zugezogen werden (Laborarzt), widersprüchliche bzw. unklare Aussagen in den Beihilfevorschriften bzw. den Vollzugsbestimmungen - insbesondere bei umstrittener Auslegung von Gebührenordnungen - dürfen nicht zu Lasten des Beihilfeberechtigten gehen, individuelle Aufklärung des Beamten (z.B. in vorausgegangenem Beihilfebescheid) muss dieser gegen sich gelten lassen
Stichwort:individuelle Aufklärung des Beamten (z.B. in vorausgegangenem Beihilfebescheid) muss dieser gegen sich gelten lassen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 BV 02.791




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