JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > I > individuelle Aufklärung des Beamten (z.B. in vorausgegangenem Beihilfebescheid) muss dieser gegen sich gelten lassen
| Rechtsgebiete: | BhV, Vollzugsbestimmungen BhV, GOÄ |
| Schlagworte: | Beihilferecht, Kürzung des Arzthonorars um 15 % wegen stationärer Behandlung auch bei niedergelassenen Ärzten, die im Rahmen einer Wahlleistungsvereinbarung zugezogen werden (Laborarzt), widersprüchliche bzw. unklare Aussagen in den Beihilfevorschriften bzw. den Vollzugsbestimmungen - insbesondere bei umstrittener Auslegung von Gebührenordnungen - dürfen nicht zu Lasten des Beihilfeberechtigten gehen, individuelle Aufklärung des Beamten (z.B. in vorausgegangenem Beihilfebescheid) muss dieser gegen sich gelten lassen |
| Stichwort: | individuelle Aufklärung des Beamten (z.B. in vorausgegangenem Beihilfebescheid) muss dieser gegen sich gelten lassen |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 3 BV 02.791 | |
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