( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterIInanspruchnahme von Personal 

Inanspruchnahme von Personal

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 CN 1.00 vom 22.03.2001

Rechtsgebiete:BRRG, Nds. LBG, Nds. HochSchG, Nds. HNutzVO-Med, BPflG, GG
Schlagworte:Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen eines Krankenhauses bei -, Nutzungsentgelt bei Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen eines Krankenhauses im Rahmen der Nebentätigkeit, Höhe des -, Kostenerstattung, Mindestbehalt, Rückwirkung, echte und unechte -, - von Rechtsverordnungen, Vertrauen in den Fortbestand des geltenden Rechts, Beseitigung des Vertrauens durch Beschluss der Verordnung durch die Regierung.
Stichwort:Inanspruchnahme von Personal
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ärzte in einem Beamtenverhältnis mit einer vor dem 1. Januar 1993 erteilten Genehmigung, wahlärztliche Leistungen zu erbringen, durften nach dem Beamtenrecht des Landes Niedersachsen verpflichtet werden, im Jahre 1995 ein Nutzungsentgelt in Höhe von 35 v.H. der Bruttoeinnahmen aus der Nebentätigkeit zu entrichten.

2. Bei der ambulanten Behandlung von Privatpatienten darf ein Nutzungsentgelt in Höhe von 30 v.H. der Bruttoeinnahmen aus der Nebentätigkeit neben der Kostenerstattung erhoben werden.

3. Das Nutzungsentgelt darf grundsätzlich nicht nachträglich für frühere Abrechnungszeiträume erhöht werden.

Urteil des 2. Senats vom 22. März 2001 - BVerwG 2 CN 1.00 -

I. OVG Lüneburg vom 18.01.1999 - Az.: OVG 2 K 4830/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 CN 1.00



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 2.00 vom 27.02.2001

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, BBG, Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz, Verordnung zur Änderung der BNV, GG
Schlagworte:Untätigkeitsklage, Änderungsbescheid, Streitgegenstand, Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit, Nebentätigkeit eines beamteten Chefarztes, Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen des Krankenhauses, Nutzungsentgelt wegen Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen des Krankenhauses auf beamtenrechtlicher Grundlage, Änderung des Nebentätigkeitsrechts, Eingriff in bestehende Nebentätigkeitsvereinbarungen, Verfassungsmäßigkeit des Eingriffs.
Stichwort:Inanspruchnahme von Personal
Leitsatz:Leitsatz:

Das Privatliquidationsrecht beamteter Chefärzte genießt ungeachtet dessen, ob es auf vertraglicher Grundlage oder auf einer Nebentätigkeitsgenehmigung beruht, keinen absoluten Bestandsschutz (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung).

Urteil des 2. Senats vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 2.00 -

I. VG Gelsenkirchen vom 23.11.1999 - Az.: VG 12 K 3818/88 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 2.00

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 37.99 vom 16.11.2000

Rechtsgebiete:HNtVO SH, BPflV
Schlagworte:Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen des Krankenhauses, Nutzungsentgelt wegen Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen des Krankenhauses auf beamtenrechtlicher und pflegesatzrechtlicher Grundlage, sog. Neuvertragler.
Stichwort:Inanspruchnahme von Personal
Leitsatz:Leitsatz:

Ärzte in einem Beamtenverhältnis mit einer nach dem 1. Januar 1993 erteilten Genehmigung, Wahlleistungen zu erbringen, waren neben der Kostenerstattung nach der Bundespflegesatzverordnung zu einem Nutzungsentgelt auf der Grundlage der Hochschulnebentätigkeitsverordnung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung von 1989 nur in dem Umfang verpflichtet, als ihre Gesamtabgabe den in § 14 Abs. 1 HNtVO 1989 vorgesehenen Vomhundertsatz nicht überstieg.

Urteil des 2. Senats vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 37.99 -

I. VG Schleswig-Holstein vom 22.06.1998 - Az.: VG 11 A 389/95 -
II. OVG Schleswig-Holstein vom 27.07.1999 - Az.: OVG 3 L 198/98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 37.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 35.99 vom 16.11.2000

Rechtsgebiete:BRRG, LBG SH, HNtV0 SH, BPflV, GOÄ
Schlagworte:Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen eines Krankenhauses, Nutzungsentgelt wegen Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen eines Krankenhauses auf beamtenrechtlicher und pflegesatzrechtlicher Grundlage.
Stichwort:Inanspruchnahme von Personal
Leitsatz:Leitsatz:

Ärzte in einem Beamtenverhältnis mit einer vor dem 1. Januar 1993 erteilten Genehmigung, Wahlleistungen zu erbringen, waren in den Jahren 1993 und 1994 verpflichtet, unabhängig voneinander sowohl auf der Grundlage des Nebentätigkeitsrechts des Landes Schleswig-Holstein als auch auf der Grundlage der Bundespflegesatzverordnung einen Teil ihrer Honorare abzuführen.

Urteil des 2. Senats vom 16. November 2000 - BVerwG 2 C 35.99 -

I. VG Schleswig Urteil vom 22.06.1998 - Az.: VG 11 A 345/95 -
II. OVG Schleswig Urteil vom 27.07.1999 - Az.: OVG 3 L 196/98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 35.99


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/inanspruchnahme-von-personal

"Inanspruchnahme von Personal - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN