Für die Zeit zwischen dem Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 und der Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an die ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 ist die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes über die Beteiligung der Eigentümer und die Bekanntgabe der Inanspruchnahmebescheide als "manipulativ" zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Falles zu beantworten. Die Festlegung eines Stichtages kommt insoweit nicht in Betracht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Mai 2000 - V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419 = ZOV 2000, 235).