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Inanspruchnahme des Zweitschuldners für Gerichtskosten

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 55/03 vom 10.06.2003

Rechtsgebiete:GKG, KostVfg
Schlagworte:Inanspruchnahme des Zweitschuldners für Gerichtskosten, Prüfungspflicht des Kostenbeamten
Stichwort:Inanspruchnahme des Zweitschuldners für Gerichtskosten
Leitsatz:Der Kostenbeamte ist aufgrund der Mitteilung der Justizkasse, dass eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstschuldners erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint, ohne vorherige Überprüfung der von der Justizkasse unternommenen Maßnahmen befugt, die Gerichtskosten gegen den Zweitschuldner anzusetzen, sofern ihm keine der Annahme der Aussichtslosigkeit entgegenstehenden Tatsachen aus den Gerichtsakten oder in sonstiger Weise bekannt geworden sind.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 55/03




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