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in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG können die Vertragsparteien für das Inkrafttreten frühestens den Zeitpunkt bestimmen

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 02.2580 vom 27.04.2005

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X, BGB
Schlagworte:Sozialhilfe, rückwirkendes Vereinbaren von Pflegesätzen verstößt gegen Gesetzesrecht, in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG können die Vertragsparteien für das Inkrafttreten frühestens den Zeitpunkt bestimmen, in dem eine Einigung erzielt und die Vereinbarung abgeschlossen worden ist
Stichwort:in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG können die Vertragsparteien für das Inkrafttreten frühestens den Zeitpunkt bestimmen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 02.2580



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 02.2581 vom 27.04.2005

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X, BGB
Schlagworte:Sozialhilfe, rückwirkendes Vereinbaren von Pflegesätzen verstößt gegen Gesetzesrecht, in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG können die Vertragsparteien für das Inkrafttreten frühestens den Zeitpunkt bestimmen, in dem eine Einigung erzielt und die Vereinbarung abgeschlossen worden ist
Stichwort:in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG können die Vertragsparteien für das Inkrafttreten frühestens den Zeitpunkt bestimmen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 02.2581

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 02.2585 vom 27.04.2005

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X, BGB
Schlagworte:Sozialhilfe, rückwirkendes Vereinbaren von Pflegesätzen verstößt gegen Gesetzesrecht, in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG können die Vertragsparteien für das Inkrafttreten frühestens den Zeitpunkt bestimmen, in dem eine Einigung erzielt und die Vereinbarung abgeschlossen worden ist
Stichwort:in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG können die Vertragsparteien für das Inkrafttreten frühestens den Zeitpunkt bestimmen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 02.2585

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 02.2586 vom 27.04.2005

Rechtsgebiete:BSHG, SGB X, BGB
Schlagworte:Sozialhilfe, rückwirkendes Vereinbaren von Pflegesätzen verstößt gegen Gesetzesrecht, in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG können die Vertragsparteien für das Inkrafttreten frühestens den Zeitpunkt bestimmen, in dem eine Einigung erzielt und die Vereinbarung abgeschlossen worden ist
Stichwort:in Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG können die Vertragsparteien für das Inkrafttreten frühestens den Zeitpunkt bestimmen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 02.2586


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