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in die Kausalitätsbetrachtung einzubeziehende Verbindlichkeiten

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BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 4.98 vom 11.02.1999

Rechtsgebiete:VermG, InVorG
Schlagworte:Eigentumsverzicht, Überschuldung, nicht kostendeckende Mieten, Verbindlichkeiten aus der Zeit vor Gründung der DDR, Objektbezug der Schulden, Kostenunterdeckung der Mieten als allgemeiner Erfahrungssatz, Art der berücksichtigungsfähigen Kosten, kausale Verknüpfung zwischen Überschuldung und nicht kostendeckenden Mieten, in die Kausalitätsbetrachtung einzubeziehende Verbindlichkeiten, Niedrigmietenpolitik als Mitursache, Erheblichkeit des Ursachenbeitrages.
Stichwort:in die Kausalitätsbetrachtung einzubeziehende Verbindlichkeiten
Leitsatz:Leitsätze:

Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG verlangt nicht, daß die nicht kostendeckenden Mieten einzige Ursache der Überschuldung des Grundstücks waren; ausreichend ist, daß es sich um eine wesentliche Mitursache handelte.

Die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die Überschuldung des Grundstücks auch auf Belastungen aus der Zeit vor der Gründung der DDR beruhte. Jedoch kann es in solchen Fällen an dem erforderlichen wesentlichen Ursachenbeitrag der Niedrigmieten zur Überschuldung fehlen.

Urteil des 7. Senats vom 11. Februar 1999 - BVerwG 7 C 4.98 -

I. VG Leipzig vom 29.05.1997 - Az.: VG 2 K 531/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 4.98




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