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in deren Höhe ein Teil der eigenen Kosten für den Rechtsanwalt im Hinblick auf § 12a Abs. 1 ArbGG erstattet verlangt werden könnte.

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LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 Ta 32/01 vom 28.06.2001

Rechtsgebiete:ArbGG, BRAGO, BGB, ZPO
Schlagworte:Vergleichsgebühr für den Rechtsanwalt, Nachgeben im Kostenpunkt reicht aus, wenn eine Partei auf die Erstattung Reisekosten zum Termin verzichtet. Dies gilt auch für fiktive Reisekosten, in deren Höhe ein Teil der eigenen Kosten für den Rechtsanwalt im Hinblick auf § 12a Abs. 1 ArbGG erstattet verlangt werden könnte.
Stichwort:in deren Höhe ein Teil der eigenen Kosten für den Rechtsanwalt im Hinblick auf § 12a Abs. 1 ArbGG erstattet verlangt werden könnte.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 Ta 32/01




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