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In der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 1323/04 vom 30.11.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:In der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs
Stichwort:In der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs
Leitsatz:Nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs und späterem Wegfall des Kündigungsgrundes innerhalb der Kündigungsfrist entsteht in der Regel kein Wiedereinstellungsanspruch unabhängig von der Höhe der vereinbarten Abfindung.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 1323/04




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