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In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 M 594/04 vom 22.03.2005

Rechtsgebiete:KAG, VwGO
Schlagworte:Beitragspflicht, sachliche : Entstehen, Eigentum, Teilungsvertrag, notarieller, Eigentumsänderung, Ausführungsanordnung, bodenrechtliche, Grundbuch-Eintragung, deklaratorische, Vorteil, In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit, Graben, Grundstück, gemeindeeigenes, Landesstraße, Zufahrt, Platz, Eckgrundstück
Stichwort:In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit
Leitsatz:1. Maßgeblich ist die Eigentumslage zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht.

Ein vorher abgeschlossener notarieller Vertrag, welcher die Teilung des Grundstücks vorsieht, bewirkt noch keine beachtliche Rechtsänderung, solange diese nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Die "Ausführungsanordnung" im Bodenordnungsverfahren bewirkt bereits selbst die Rechtsveränderung (§ 61 LwAnpG); das Grundbuch wird lediglich deklaratorisch berichtigt.

2. Einen beitragsrechtlichen Vorteil haben auch Anliegergrundstücke, die von der Verkehrsanlage durch einen Graben getrennt sind, sofern dieser zumutbar überwunden werden kann.

3. Ein Grundstück, das die ausgebaute Verkehrsanlage über ein Gemeinde-Grundstück erreichen kann, das einem Wasserlauf dient, der dort aber verrohrt ist, hat einen beitragsrechtlichen Vorteil.

Bei einer solchen Lage ist davon auszugehen, dass das Grundstück "auf Dauer" gesichert erreicht werden kann.

4. Hinsichtlich der Höhe wirkt sich ein Fehler der Beitragsberechnung nicht aus, wenn Umstände, welche den Beitragssatz mindern (Einbeziehung weiterer bevorteilter Grundstück), durch andere kompensiert werden, welche den Beitragssatz erhöhen (Abzug von Eckgrundstücks-Flächen).

5. Liegt ein Grundstück an einem (gemeindlichen) Platz, welcher an eine Landesstraße grenzt und wird es mit dieser durch eine Zufahrt über diesen Platz verbunden, so wird der Vorteil, das öffentliche Straßennetz zu benutzen, durch die Landesstraße und nicht durch den Platz vermittelt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 594/04



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 561/04 vom 25.11.2004

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit, Vorteil, Vorteil : Allgemeinheit, Grundstück, übergroßes, Satzung, Billigkeit, Beitragserhebungspflicht
Stichwort:In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit
Leitsatz:1. Die Beitragserhebungspflicht sowie der Billigkeits-Charakter des § 6c LSA-KAG verlangen wohl eine Auslegung des § 6c Abs. 2 Satz 2 LSA-KAG dahin, dass unter "übergroß" ein Wert von 30 % oder mehr zu verstehen sein wird.

2. § 6c Abs. 2 Satz 2 LSA-KAG verbietet es jedenfalls, Grundstücke als "übergroß" zu behandeln, die unterhalb des 30-%-Werts liegen.

3. Einziges Kriterium für die Aufteilung der Vorteile auf die Allgemeinheit und die Anlieger im § 6 Abs. 5 LSA-KAG ist die Möglichkeit der In-Anspruch-Nahme.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 561/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 505/02 vom 16.12.2003

Rechtsgebiete:BGB, LSA-KAT
Schlagworte:Notwegerecht, Graben, In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit, Vorteil, Zugang, Hindernis, tatsächliches, Hindernis, unüberwindliches, Überwindbarkeit
Stichwort:In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit
Leitsatz:1. "Vorteil" i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ist bereits jede abstrakte Besserstellung durch die dem Grundstück vermittelte Möglichkeit, einen - erstmaligen oder zusätzlichen - Zugang zu der Straße zu nehmen. Rein tatsächliche Hindernisse, die beseitigt werden können, schließen den Vorteil nicht aus.

2. Ein dem Grundstück vorgelagerter Graben hindert den einen Vorteil begründenden Zugang zu dem Grundstück nur dann, wenn er objektiv unüberwindbar ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 505/02

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 319/01 vom 13.05.2003

Rechtsgebiete:LSA-KAG
Schlagworte:Eigentum, formelles Grundstücksbegriff, formeller Grundstücksbegriff, wirtschaftlicher Grundstück, übergroßes Wohngrundstück, Vorteil, In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit, Tiefenbegrenzung
Stichwort:In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit
Leitsatz:1. Aus dem Umkehrschluss für die Regelung bei noch nicht vermessenen Grundstücken (§ 6b Abs. 1 Satz 1 KAG LSA) folgt, dass im Übrigen - bei vermessenen Grundbuch-Grundstücken - das formelle Grundstück maßgeblich ist, welches den "Vorteil" von der Ausbaumaßnahme hat.

2. Bei Grundstücken, die teils dem Innen- und im Übrigen dem Außenbereich zuzuordnen sind, kann die Gemeinde eine vorteilsgerechte In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit der Straße durch Satzungsrecht differenziert regeln (z. B. durch eine Tiefenbegrenzung).

3. Die bevorteilte Fläche kann ohne eine solche Regelung weder auf der Grundlage eines "wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs" noch eingrenzend als "übergroßes Wohngrundstück" abgerechnet werden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 319/01


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