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JuraForum.deUrteileSchlagwörterIIn-Anspruch-Nahme 

In-Anspruch-Nahme

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 219/02 vom 02.01.2004

1. Wann eine rettungsdienstliche Leistung "in Anspruch genommen" wird, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis zwischen Anstaltsträger und Benutzer. Danach ist darauf abzustellen, ob der Benutzer selbst oder ein Dritter die Leistung beantragt oder veranlasst hat, oder wem die Leistung zu Gute kommt.

2. Wer statt in dem Krankenhaus, in das er eingeliefert worden ist, in einem heimatnahen Krankenhaus behandelt werden will, bestimmt das "Ob" seines Transports; der behandelnde Arzt bestimmt nur noch das "Wie". Auch diese Entscheidung ist dem Patienten jedenfalls dann zuzurechnen, wenn er die Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt.

3. Unerheblich für die Kostenpflicht ist, ob der Betroffene die Höhe der Kosten kennt oder ob er darüber aufgeklärt worden ist.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 31/02 vom 29.10.2003

1. Der "Vorteil" des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA besteht bei Ausbaumaßnahmen darin, die Straße in Anspruch nehmen zu können. Einen solchen "Vorteil" hat auch das Hinterliegergrundstück dann, wenn es dem Eigentümer des an die Straße angrenzenden Grundstücks gehört und die Straße über dieses erreicht werden kann.

2. Dass eine Zuwegung beim Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bereits besteht, ist ebenso wenig erforderlich wie eine einheitliche oder gleichartige Nutzung beider Grundstücke.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 32/03 vom 29.10.2003

1. Das Hinterliegergrundstück hat bei sog. Eigentümerverschiedenheit (beim Anlieger- und beim Hinterliegergrundstück) nur dann einen Vorteil von der Straßenausbaumaßnahme, wenn der Zugang zur Straße dauerhaft gesichert ist (wie OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).

2. Diese Voraussetzungen sind bei einem Notwegerecht des § 917 BGB erfüllt.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 32/02 vom 29.10.2003

1. Das Hinterliegergrundstück hat bei sog. Eigentümerverschiedenheit (beim Anlieger- und beim Hinterliegergrundstück) nur dann einen Vorteil von der Straßenausbaumaßnahme, wenn der Zugang zur Straße dauerhaft gesichert ist (wie OVG LSA, Beschl. v. 06.05.2003 - 2 M 39/02 -).

2. Diese Voraussetzungen sind bei einem Notwegerecht des § 917 BGB erfüllt.

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