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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 14.04 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:VwGO, ÄAppO, Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Schlagworte:IMPP, Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, Beiladung, Beschwer, materielle Beschwer, Antwort-Wahl-Verfahren, multiple choice, Prüfungsfrage, Antwortschema, Geeignetheit einer Prüfungsfrage, Antwortmöglichkeit außerhalb des Antwortschemas
Stichwort:IMPP
Leitsatz:Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen ist im Rechtsstreit um die Notenverbesserung einer Ärztlichen Prüfung beiladungsfähig, wenn um die Geeignetheit einer Prüfungsfrage im Antwort-Wahl-Verfahren gestritten wird; in diesem Rahmen kann es auch durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung materiell beschwert sein.

Eine Prüfungsfrage ist nicht allein deswegen als Prüfungsfrage im Antwort-Wahl-Verfahren ungeeignet, weil die Frage bei vier vorgegebenen unrichtigen Antworten nicht nur mit der zur Auswahl gestellten "richtigen" Antwort zutreffend beantwortet werden kann, sondern auch mit einer außerhalb des vorgegebenen Antwortschemas liegenden weiteren Antwort.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 14.04




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