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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11125/08.OVG vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:BVO
Schlagworte:Beihilfe, Impfung, Schutzimpfung, Notwendigkeit, Gebärmutterhalskrebs, Humane Papillomaviren, HPV, Beihilfefähigkeit, Beschränkung, Impfempfehlung, Ständige Impfkommission, Robert-Koch-Institut, Altersgrenze, Altersgruppe, Übergangsregelung
Stichwort:Impfung
Leitsatz:Zur Beihilfefähigkeit der Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 11125/08.OVG



OLG-OLDENBURG – Urteil, 11 U 115/05 vom 06.03.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Tierbestand, Impfung, Reinigung, Schadensersatz
Stichwort:Impfung
Leitsatz:Aufforderungen an die Reinigung eines Impfbesteckes; bei der Impfung eines Tierbestandes.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 11 U 115/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10085/05.OVG vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:VwGO, TierSG
Schlagworte:Tierseuche, Tierseuchenrecht, Seuchenbekämpfung, Schweinepest, Wildschweine, Notimpfung, Impfköder, Impfköderauslegung, Impfung, Köderausbringung, Mitwirkung, Jagdrecht, Jagdausübungsberechtigter, Jagdpächter, Auslegung, Hilfeleistung, Antrag, Aufhebungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Berufung, Unzulässigkeit, Berufungsantrag, Berufungsfrist, Berufungsbegründung, Berufungsbegründungsfrist, Begründungsfrist, Erledigung, Klarstellung, Umstellung, sachdienlicher Antrag, berechtigtes Interesse, Wiederholungsgefahr, Rechtsverordnung, gesetzliche Grundlage,
Stichwort:Impfung
Leitsatz:Die Umstellung eines Berufungsantrages, mit dem die Aufhebung eines schon zuvor erledigten Verwaltungsakts begehrt wird, in einen Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nur innerhalb der Berufungsbegründungsfrist möglich. Danach kann er nur unter der Voraussetzung, dass der rechtzeitig abgegebenen Berufungsbegründung das Fortsetzungsfeststellungsbegehren unzweifelhaft zu entnehmen ist, dahingehend ausgelegt bzw. klargestellt werden.

Zum Umfang der Ermächtigung des § 23 Satz 2 TierSG, Jagdausübungsberechtigte im Rahmen der Bekämpfung der Schweinepest zur Notimpfung von Wildschweinen mittels oraler Immunisierung heranzuziehen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10085/05.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11683/04.OVG vom 14.01.2005

Rechtsgebiete:TierSG, BJagdG, LJG, Schweinepest-Verordnung
Schlagworte:Tierseuchen, Schweinepest, Wildschweine, Notimpfung, Impfköder, Impfköderauslegung, Impfung, Köderausbringung, Mitwirkung, Tierseuchenrecht, Jagdausübungsberechtigter, Kirrplätze, Jagdrecht, zuständige Behörde, Gesetzesauslegung, Auslegung, teleologische Auslegung, teleologische Reduktion
Stichwort:Impfung
Leitsatz:Die zuständige Behörde kann dem Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der diesem durch § 14 b Satz 3 Schweinepest-Verordnung auferlegten Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Auslegung der Impfköder im Rahmen der Notimpfung gegen Schweinepest bei Wildschweinen auch die alleinige Ausbringung der Impfköder aufgeben.

Fraglich und deshalb erst im Berufungsverfahren zu klären ist, ob dies auch für das spätere Einsammeln der von den Wildschweinen nicht aufgenommenen Köder gilt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11683/04.OVG


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