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Immobilienrecht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 45/03 vom 21.03.2003

Rechtsgebiete:AGBGB
Schlagworte:Immobilienrecht, Altenteil
Stichwort:Immobilienrecht
Leitsatz:Die dem Berechtigten eines Altenteilsvertrages nach §§ 16, 15 Abs. 2 Nds. AGBGB im Falle der Pflegebedürftigkeit zustehende Ausgleichszahlung besteht in Form einer monatlichen Geldrente und nicht in der Zahlung eines abgezinsten Kapitalbetrages.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 45/03



OLG-CELLE – Beschluss, 4 W 208/02 vom 07.02.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Immobilienrecht, Wohnungseigentum
Stichwort:Immobilienrecht
Leitsatz:1. In der Regel genügt zur Gültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer, dass der Gegenstand schlagwortartig bezeichnet wird.

2. Eine Balkonsanierung betrifft regelmäßig das Gemeinschaftseigentum und kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen werden.

3. Die Entscheidung, die Fassade im Bereich der Balkone mit weißer Farbe zu streichen, beeinträchtigt das Recht des nichtzustimmenden Wohnungseigentümers nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus und muss deshalb nicht einstimmig ergehen.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 4 W 208/02

OLG-CELLE – Urteil, 4 U 133/02 vom 23.01.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Immobilienrecht, Nachbarrecht
Stichwort:Immobilienrecht
Leitsatz:Wer unter Ausnutzung der vollen Grundstücksfläche durch Errichtung eines Neubaues eine früher vorhandene Verbindung mit einem öffentlichen Weg (teilweise) beseitigt, handelt i. d. R. 'willkürlich' i. S. v. § 918 Abs. 1 BGB und kann die Wiederherstellung der Verbindung nicht als Notwegrecht vom Nachbarn verlangen.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 4 U 133/02

OLG-CELLE – Urteil, 4 U 111/02 vom 19.12.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Schlagworte:Immobilienrecht, Grundstückskaufverträge
Stichwort:Immobilienrecht
Leitsatz:1. Die Berufungseinlegung ist wirksam, wenn der Rechtsanwalt zwar bei Abfassung noch nicht, aber bei Eingang der Berufungsschrift beim Oberlandesgericht zugelassen ist.

2. Auch im Werkrecht trägt der Besteller die Beweislast dafür, dass er von dem Unternehmer über den Standort von Müllcontainern vor dem Haus nicht aufgeklärt worden ist, wenn der Unternehmer eine erfolgte Aufklärung substantiiert behauptet hat.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 4 U 111/02


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