Immobilie
Nachfolgend finden Sie Entscheidungen der Gerichte zum Thema Immobilie:
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Insgesamt sind 103 Entscheidungen zum Begriff - Immobilie - im Volltext in unserer Datenbank vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 10:
| Gericht: | OLG-CELLE |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 8 U 126/07 |
| Verkündungsdatum: | 11.10.2007 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Der Verkäufer einer Eigentumswohnung, der dem Erwerber im Rahmen der Beratung eine "Musterrentabilitätsrechnung" vorlegt, in der die Aufwendungen für den Erwerb den Einnahmen gegenübergestellt werden, verletzt seine Beratungspflicht, wenn er bei dem für den Erwerber nach Abzug von Mieteinnahmen, Steuerersparnis etc. verbleibenden Eigenaufwand nicht unmissverständlich darauf hinweist, dass dieser Aufwand sich wegen kontinuierlich ansteigender Raten von Bausparverträgen, die zur Ablösung des den Erwerb finanzierenden Vorausdarlehens dienen, in den Folgejahren erhöhen wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn der dem Grundstückserwerb dienende Darlehensvertrag, aus dem sich das Ansteigen der Bausparraten ergibt, erst nach dem Vertrag über den Erwerb der Eigentumswohnung geschlossen wird.
2. Tritt der Erwerber einer Eigentumswohnung einem Mietpoolvertrag bei, durch den er auch das Risiko des Leerstandes anderer Wohnungen der Anlage mit übernimmt, so muss bei der Berechnung des dem Erwerb dienenden Eigenaufwandes ein angemessener Abschlag von den Einnahmen oder ein Zuschlag bei den monatlichen Belastungen erfolgen. Der Veräußerer verletzt seine Beratungspflichten, wenn eine derartige Berücksichtigung des Mietpoolrisikos unterbleibt, der Mietpool vielmehr seit Erwerb strukturell unterdeckt ist, so dass die kalkulierten Mieteinnahmen nicht erreicht werden und von einem von Anfang an unrealistischen Eigenaufwand auszugehen ist. |
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| Gericht: | LAG-KOELN |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 11 Sa 172/07 |
| Verkündungsdatum: | 27.07.2007 |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise (hier die Ehegattin des Geschäftsführers der Arbeitgeberin und deren Mitgesellschafterin) ist unzulässig (wie LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4).
2. Ob und inwieweit der mit § 394 Satz 1 BGB zu Gunsten des Arbeitnehmers gewollte Sozialschutz wegen einer vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber verübten treuwidrigen und vorsätzlichen Nachteilszufügung weichen muss, richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, wobei das Gewicht des mit § 394 Satz 1 BGB gewollten Sozialschutzes und der Treueverstoß gegeneinander abzuwägen sind (im Anschluss an BAG, Urteil vom 31.03.1960 - 5 AZR 441/57, AP Nr. 5 zu § 394 BGB). |
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| Gericht: | BAYERISCHER-VGH |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 4 BV 06.2954 |
| Verkündungsdatum: | 22.06.2007 |
| Rechtsgebiete: | KAG, GO, GG, Satzung der Gemeinde Bad Wiessee |
| Leitsatz: | Die grundsätzliche Vermutung, dass eine Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung vorgehalten wird, wird ohne das Hinzutreten weiterer objektiver Umstände allein durch einen ganzjährigen Leerstand nicht widerlegt. |
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| Gericht: | OLG-CELLE |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 4 W 104/07 |
| Verkündungsdatum: | 24.05.2007 |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Einen Grundsatz, nach dem der Ertrag eines erfolgreich geführten Prozesses vorrangig zur Deckung der von der Staatskasse verauslagten Prozesskosten einzusetzen ist, gibt es nach derzeit geltendem Prozesskostenhilferecht nicht. |
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| Gericht: | LAG-NIEDERSACHSEN |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 16 Sa 1302/06 |
| Verkündungsdatum: | 23.05.2007 |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Leitsatz: | Ein Sanierungsplan muss das Erfordernis der Senkung der Entgelte der Mitarbeiter konkret enthalten.
Es wiederspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn nur eine Gruppe von Arbeitnehmern zu Maßnahmen der Senkung der Vergütung herangezogen wird. Allein die Tatsache, dass sich die Belegschaft in diesem Betriebsteil mehrheitlich mit den Maßnahmen einverstanden erklärt hat, rechtfertigt keine Änderungskündigung der in der Minderheit gebliebenen Arbeitnehmer. |
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| Gericht: | OLG-KARLSRUHE |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 13 W 119/06 Lw |
| Verkündungsdatum: | 16.04.2007 |
| Rechtsgebiete: | LPachtVG |
| Leitsatz: | Ein Schweizer Landwirt mit Betriebssitz in der Schweiz ist bei der Anpachtung von Pachtflächen im deutschen Grenzgebiet nicht nach Art. 15 des Anhangs I des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz (BGBl II 2001, 811ff) wie ein inländischer Landwirt, sondern im Geltungsbereich des Landpachtverkehrsgesetzes (LPachtVG) wie ein Nichtlandwirt zu behandeln.
Pachtet ein Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz landwirtschaftliche Flächen im deutschen Grenzgebiet an, liegen die Voraussetzungen für eine Beanstandung des Pachtvertrages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG vor, da es Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwider laufen würde, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an Schweizer Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Landwirte entzogen würden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen (BGH MDR 1987, 844). |
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| Gericht: | OLG-KARLSRUHE |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 13 W 98/06 Lw |
| Verkündungsdatum: | 16.04.2007 |
| Rechtsgebiete: | LPachtVG |
| Leitsatz: | Ein Schweizer Landwirt mit Betriebssitz in der Schweiz ist bei der Anpachtung von Pachtflächen im deutschen Grenzgebiet nicht nach Art. 15 des Anhangs I des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz (BGBl II 2001, 811ff) wie ein inländischer Landwirt, sondern im Geltungsbereich des Landpachtverkehrsgesetzes (LPachtVG) wie ein Nichtlandwirt zu behandeln.
Pachtet ein Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz landwirtschaftliche Flächen im deutschen Grenzgebiet an, liegen die Voraussetzungen für eine Beanstandung des Pachtvertrages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG vor, da es Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwider laufen würde, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an Schweizer Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Landwirte entzogen würden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen (BGH MDR 1987, 844). |
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| Gericht: | OLG-CELLE |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 15 UF 221/06 |
| Verkündungsdatum: | 11.04.2007 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Die ehelichen Lebensverhältnisse gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden durch die Unterhaltspflicht für ein nach Rechtskraft der Ehescheidung adoptiertes Kind des neuen Ehegatten des Unterhaltspflichtigen nicht geprägt, so dass der Unterhalt für dieses Kind nicht zur Bedarfsbestimmung vorab vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzusetzen ist (so BGH FamRZ 1999, 367 ff.). |
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| Gericht: | OLG-FRANKFURT |
| Entscheidung, AZ: | Urteil, 17 U 180/06 |
| Verkündungsdatum: | 21.02.2007 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zum Umfang der Aufklärungspflichten einer Bank bei dem Vertrieb von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds. |
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| Gericht: | OLG-DRESDEN |
| Entscheidung, AZ: | Beschluss, 8 U 2137/06 |
| Verkündungsdatum: | 19.02.2007 |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ein zugleich die Vermutung verwerflicher Gesinnung des Verkäufers begründendes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie ("knapp das Doppelte") liegt bei einer Überschreitung des Verkehrswertes um bis zu 80 % nicht vor; die Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages lässt sich dann nur mit den Käufer zusätzlich belastenden Umständen begründen.
2. Der Käufer einer zu Zwecken der Vermietung und Steuerersparnis erworbenen Eigentumswohnung darf sich im Prozess mit der finanzierenden Bank, der er unterlassene Aufklärung über die vermeintlich sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises vorwirft, nicht auf die Behauptung eines bestimmten damaligen Verkehrswertes beschränken, sondern muss im Einzelnen die wertbildenden Faktoren konkret darlegen. Da die Ermittlung des Verkehrswertes in einem solchen Fall vornehmlich an der Vergleichswertmethode auszurichten ist, kann er außerdem gehalten sein, zur Marktüblichkeit damaliger (qm-)Kaufpreise für Wohnungen vergleichbarer Größe, Lage und Beschaffenheit Erkundigungen einzuholen und deren Ergebnis mitzuteilen. |
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