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Immobilie

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 88/02 vom 19.11.2003

Rechtsgebiete:AO 1977, GewStG 1984, KStG 1984
Stichwort:Immobilie
Leitsatz:1. Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung mindern ebenso wie aufgrund einer Gewinnausschüttung den Gewerbeertrag im Organkreis nicht (Bestätigung des Senatsurteils vom 2. Februar 1994 I R 10/93, BFHE 173, 426, BStBl II 1994, 768).

2. Veräußert das beherrschte Unternehmen wesentliche Wirtschaftsgüter oder seinen Betrieb und geht es nach der Veräußerung keiner eigengewerblichen Tätigkeit mehr nach, mit der es den Zweck des herrschenden Unternehmens fördern kann, kann es an den Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung i.S. von § 14 Nr. 2 KStG a.F. fehlen (Bestätigung des Senatsurteils vom 28. Oktober 1999 I R 111/97, BFH/NV 2000, 896).

3. Die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheides kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen FA erlassen worden ist (gegen Senatsurteil vom 14. November 1984 I R 151/80, BFHE 142, 544, BStBl II 1985, 607, Änderung der Rechtsprechung).
Volltext: BFH - Urteil, I R 88/02



BFH – Beschluss, IX B 97/03 vom 31.10.2003

Rechtsgebiete:FGO, EStG, ZPO
Stichwort:Immobilie
Volltext: BFH - Beschluss, IX B 97/03

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 113/03 vom 03.09.2003

Rechtsgebiete:InsO
Stichwort:Immobilie
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen wirksamer Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Veräußerers einer Immobilie.

2. Stimmt der Insolvenzverwalter der Übereignung einer Immobilie, die durch Eintragung einer Vormerkung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert war (§ 106 Abs. 1 Satz 1 InsO), zu, ohne in das Veräußerungsgeschäft im Übrigen einzutreten (§ 103 Abs. 2 InsO), löst dies keine Kostenschuld zulasten der Insolvenzmasse für eine gleichzeitig mit der Eigentumsumschreibung vorgenommene Löschung von Grundpfandrechten aus.

3. Die Zulassung der weiteren Beschwerde wird zweckmäßigerweise im Entscheidungssatz ausgesprochen; die eindeutige Zulassung in den Beschlussgründen genügt jedoch.
Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 113/03

BFH – Beschluss, IX B 36/03 vom 19.08.2003

Rechtsgebiete:FGO, ZPO, GG
Stichwort:Immobilie
Volltext: BFH - Beschluss, IX B 36/03


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