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Immobilie

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, IX R 39/08 vom 01.04.2009

1. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist bei § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht grundstücksbezogen, sondern für jede einzelne vermietete Immobilie gesondert zu prüfen, wenn sich die Vermietungstätigkeit nicht auf das gesamte Grundstück bezieht, sondern auf darauf befindliche Gebäude oder Gebäudeteile.

2. Ist die Vermietung eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf Dauer angelegt, so ist auch dann grundsätzlich und typisierend davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn der Mieter oder Pächter das Objekt nicht zu Wohnzwecken nutzt.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 06.2954 vom 22.06.2007

Die grundsätzliche Vermutung, dass eine Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung vorgehalten wird, wird ohne das Hinzutreten weiterer objektiver Umstände allein durch einen ganzjährigen Leerstand nicht widerlegt.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 17 U 180/06 vom 21.02.2007

Zum Umfang der Aufklärungspflichten einer Bank bei dem Vertrieb von Anteilen eines geschlossenen Immobilienfonds.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 24 U 51/06 vom 06.10.2006

1. In ihrer Rolle als Kreditgeberin treffen die finanzierende Bank grundsätzlich keine Aufklärungspflichten über die Angemessenheit des ins Auge gefassten Kaufpreises.

2. Auch wenn ein Kundenberater von sich aus mit der "Empfehlung" des Objekts an die Bankkundin herangetreten ist, verbleibt es bei der grundsätzlichen Eigenverantwortlichkeit der Bankkundin in der Prüfung der Werthaltigkeit des Objekts.

3. Ein zum Schadenersatz verpflichtender Umstand liegt nicht darin, dass die Bank der Kundin ihr an sich nicht zustehende Förderkredite aus öffentlichen Mitteln verschafft und damit erst die Finanzierung eines möglicherweise unwirtschaftlichen Vorhabens eröffnet.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 BV 03.2180 vom 14.07.2006

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.

BAG – Beschluss, 3 AZB 54/04 vom 26.04.2006

Das Guthaben aus einem noch nicht zuteilungsreifen Bausparvertrag gehört zum Vermögen des Antragstellers, das im Rahmen der Prozesskostenhilfe nach § 115 Abs. 3 ZPO einzusetzen ist.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 106/04 vom 17.03.2005

Zur Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments mit Schlusserben- und mehrfach gestufter Ersatzschlusserbeneinsetzung.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 112/04 vom 09.03.2005

1. Die maschinell erstellte Überschrift "Testament" führt nicht zur Nichtigkeit des handschriftlich geschriebenen Testaments, wenn der eigenhändig geschriebene Teil als selbständige Verfügung für sich einen abgeschlossenen Sinn ergibt.

2. Bei Auslegung des Begriffs der Testierunfähigkeit kann das Vorhandensein einzelner rudimentär vorhandener intellektueller Fähigkeiten zurücktreten gegenüber der als vorrangig anzusehenden Befähigung des Erblassers, sich über die für und gegen die sittliche Berechtigung einer letztwilligen Verfügung sprechenden Gründe ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 94/04 vom 22.02.2005

1. Alleinerbeneinsetzung durch Zuwendung des Immobilienvermögens und des nach Abzug von Geldzuwendungen verbleibenden übrigen Vermögens.

2. Kein Widerruf der Erbeinsetzung durch einen Nachtrag, in dem der so bedachte Alleinerbe zum Testamentsvollstrecker eingesetzt wird und die Aufgaben des Testamentsvollstreckers beschrieben werden.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 101/04 vom 21.02.2005

1. Zum Nachweis einer behaupteten Erbeinsetzung, die sich auf der fehlenden Seite 1 eines gemeinschaftlichen Testaments befunden haben soll, von dem nur die Seiten 2 bis 4 erhalten sind.

2. Keine Beweiserleichterung für angebliche Testamentserben gegenüber den gesetzlichen Erben, wenn weder der Inhalt einer Testamentsseite noch der Grund für deren Fehlen aufklärbar sind.

BAYOBLG – Urteil, 1 St RR 110/04 vom 22.09.2004

Zwar ist regelmäßig nicht nach § 240 StGB strafbar, wer die Veröffentlichung tatsächlicher oder vermeintlicher Missstände, wie z.B. gegenüber einer Bank die Offenlegung von Unregelmäßigkeiten in der Bilanz, androht, sofern es dem Drohenden um die Beseitigung dieser Umstände geht. Wird jedoch die Äußerung einer durch unwahre Tatsachen gestützten Meinung eingesetzt, um die Einstellung eines Zwangsversteigerungsverfahrens, auf die kein Anspruch besteht, durchzusetzen, so stellt dies ein sozial unerträgliches Verhalten im Sinn des § 240 Abs. 2 StGB dar.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 34/04 vom 09.08.2004

Auslegung eines Testaments im Falle der Veräußerung eines dem alleinigen Vorerben in "uneingeschränkter Freiheit" zugedachten Nachlassgegenstandes vor Eintritt des Erbfalls.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 122/04 vom 28.07.2004

Bei der Bewertung eines zu einem Nachlass gehörenden Hotelbetriebs ist dessen Immobilienwert im Zweifel nach der vereinfachten Sachwertmethode zu ermitteln. Neben diesem Wert können weitere Betriebsbestandteile berücksichtigt werden, die auf der Grundlage von tatsächlich erzielten Kaufpreisen oder von Bilanzen bewertet werden können.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 27/04 vom 12.05.2004

1. Auslegung einer Beschwerde gegen die Auswahl des Ergänzungspflegers als Antrag auf Entlassung des Pflegers.

2. Eltern, denen die Vermögenssorge für ihre minderjährigen Kinder entzogen wurde, können die Kinder im Verfahren der Beschwerde gegen die Weigerung des Vormundschaftsgerichts, den Vermögenssorgepfleger zu entlassen, vertreten.

3. Prüfung der Kindesinteressen bei einem Antrag auf Entlassung des Pflegers.

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 110/03 vom 10.05.2004

Auslegung eines vor einem spanischen Notar errichteten Testaments, in dem der deutsche Erblasser seine Lebensgefährtin zur Alleinerbin des in Spanien belegenen Vermögens einsetzt und erklärt, dass er seinen Kindern ausreichend Vermögensgegenstände in seinem in Deutschland errichteten Testament zugedacht hat, um deren Pflichtteilsansprüche in Deutschland abdecken zu können.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 206/03 vom 10.03.2004

Geschäftswert der Beschwerde bei Entscheidung über die Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts und die Auswahl des Betreuers, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 212/03 vom 10.03.2004

Geschäftswert der Beschwerde bei Entscheidung über die Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts und die Auswahl des Betreuers, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist.

BAYOBLG – Beschluss, 4 St RR 8/04 vom 03.03.2004

1. Auch bei steuerrechtlichen Vorfragen von grundsätzlicher Bedeutung verbleibt dem Strafrichter ein Ermessensspielraum zu der Frage, ob das Strafverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens ausgesetzt werden soll.

2. Eine "sonstige Leistung" im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG liegt auch ohne eine als solche erkennbare Erwerbstätigkeit bei der gelegentlichen Vermittlung eines Immobiliengeschäfts jedenfalls dann vor, wenn das Entgelt für die Vermittlung nicht zwischen den Beteiligten lediglich verrechnet wird.

BFH – Urteil, IX R 68/02 vom 02.03.2004

Ein Versicherungsnehmer erbringt keine Leistung i.S. von § 22 Nr. 3 EStG, wenn er es durch eine Vereinbarung mit einem Versicherungsvertreter (lediglich) erreicht, dass dieser einen Teil seiner Provision an ihn weiterleitet (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 27. Mai 1998 X R 94/96, BFHE 186, 259, BStBl II 1998, 619).

BAYOBLG – Beschluss, 1Z AR 2/04 vom 02.02.2004

Zur schlüssigen Darlegung einer Streitgenossenschaft im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, wenn der Kläger mit der Klage die Feststellung der Nichtigkeit eines Kaufvertrages gegenüber dem Vertragspartner und gegenüber einem Dritten (hier: Gläubiger von im Zusammenhang mit dem Kauf übernommenen Verbindlichkeiten) begehrt.

BFH – Beschluss, IX R 46/02 vom 16.12.2003

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar ist, als danach auch private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31. Dezember 1998, bei denen zu diesem Stichtag die zuvor geltende Spekulationsfrist von zwei Jahren (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a.F.) bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensbesteuerung unterworfen werden.

BFH – Urteil, IX R 12/01 vom 10.12.2003

Der Abschluss eines Mietvertrages unter Angehörigen stellt nicht schon deshalb einen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO 1977 dar, weil der Mieter das Grundstück zuvor gegen wiederkehrende Leistungen auf den Vermieter übertragen hat.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 212/03 vom 26.11.2003

Auch wenn für ein Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen Gebührenfreiheit für die gerichtlichen Gebühren besteht, richtet sich der Wert der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens. Ein Verfahrensbevollmächtigter ist aus eigenem Recht zur Stellung eines Antrags auf Festsetzung des Geschäftswerts befugt.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 206/03 vom 26.11.2003

Auch wenn für ein Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen Gebührenfreiheit für die gerichtlichen Gebühren besteht, richtet sich der Wert der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens. Ein Verfahrensbevollmächtigter ist aus eigenem Recht zur Stellung eines Antrags auf Festsetzung des Geschäftswerts befugt.

BFH – Urteil, IV R 5/02 vom 20.11.2003

1. Die vermögensverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer.

2. Die (sachliche) Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft beginnt mit Aufnahme ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit.

3. Die Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist nicht von der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr abhängig.

BFH – Urteil, I R 88/02 vom 19.11.2003

1. Teilwertabschreibungen aufgrund einer Gewinnabführung mindern ebenso wie aufgrund einer Gewinnausschüttung den Gewerbeertrag im Organkreis nicht (Bestätigung des Senatsurteils vom 2. Februar 1994 I R 10/93, BFHE 173, 426, BStBl II 1994, 768).

2. Veräußert das beherrschte Unternehmen wesentliche Wirtschaftsgüter oder seinen Betrieb und geht es nach der Veräußerung keiner eigengewerblichen Tätigkeit mehr nach, mit der es den Zweck des herrschenden Unternehmens fördern kann, kann es an den Voraussetzungen der wirtschaftlichen Eingliederung i.S. von § 14 Nr. 2 KStG a.F. fehlen (Bestätigung des Senatsurteils vom 28. Oktober 1999 I R 111/97, BFH/NV 2000, 896).

3. Die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheides kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen FA erlassen worden ist (gegen Senatsurteil vom 14. November 1984 I R 151/80, BFHE 142, 544, BStBl II 1985, 607, Änderung der Rechtsprechung).

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 113/03 vom 03.09.2003

1. Zu den Voraussetzungen wirksamer Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Veräußerers einer Immobilie.

2. Stimmt der Insolvenzverwalter der Übereignung einer Immobilie, die durch Eintragung einer Vormerkung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert war (§ 106 Abs. 1 Satz 1 InsO), zu, ohne in das Veräußerungsgeschäft im Übrigen einzutreten (§ 103 Abs. 2 InsO), löst dies keine Kostenschuld zulasten der Insolvenzmasse für eine gleichzeitig mit der Eigentumsumschreibung vorgenommene Löschung von Grundpfandrechten aus.

3. Die Zulassung der weiteren Beschwerde wird zweckmäßigerweise im Entscheidungssatz ausgesprochen; die eindeutige Zulassung in den Beschlussgründen genügt jedoch.

BFH – Urteil, IX R 59/02 vom 22.07.2003

Wird die Nutzungsüberlassung in den Fällen des § 21 Abs. 2 EStG in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt, so ist das in der verbilligten Vermietung liegende nicht marktgerechte Verhalten des Steuerpflichtigen für die Prüfung seiner Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des entgeltlichen Teils ebenso wenig bedeutsam wie für den Fremdvergleich (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 5. November 2002 IX R 48/01, BFHE 201, 46).

BAYOBLG – Beschluss, 1Z BR 116/02 vom 01.07.2003

Zur Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis, wenn der Erblasser über ein Grundstück verfügt, das einen wesentlichen Teil seines Nachlasses ausmacht, und ausgeschlossen werden kann, dass er über sein gesamtes Vermögen verfügen wollte.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 54/03 vom 05.06.2003

Zur Frage der Anfechtbarkeit einer gem. §§ 55, 62 FGG nicht mehr abänderbaren Genehmigung des Rechtspflegers, wenn vor Bekanntwerden der Rechtsprechung des Senats über die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts (BayObLGZ 2002, 208/212 = Rpfleger 2003, 82) nicht dieses Gericht, sondern der Vormundschaftsrichter über den Rechtsbehelf gegen den Vorbescheid entschieden hat.

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